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Fachhochschulen

Gemäss deutschem Vorbild wurden in der Schweiz zwischen 1996 und 2003 die ehemaligen Höheren Technischen Lehranstalten (Technikum), die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) sowie die Höheren Fachschulen für Gestaltung (Kunstgewerbeschulen) zu insgesamt sieben untereinander vernetzten Fachhochschulen unter Bundesreglement aufgewertet, an die man in der Regel mit einer Berufsmatur prüfungsfrei aufgenommen wird.

Aktive Bemühungen, die höhere Berufsbildung aufzuwerten, gingen Mitte der 1980er Jahre vom Technikum Winterthur aus, das die Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) der Schweiz mit neuen Bildungsgängen optimieren wollte. Initiiert vom Bund, der in der Schweiz rund 240 Studiengänge in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Landwirtschaft und Gestaltung unterhielt, wurde eine gesamtschweizerische Reform geplant. Gleichzeitig sollten auch die kantonalen Höheren Fachschulen der Bereiche Kunst, Pädagogik, Sozial- und Pflegewesen in die neuen Fachhochschulen eingebunden werden. 1995 wurde das Bundesgesetz über die Fachhochschulen verabschiedet und 1996 die Eidgenössischen Fachhochschulkommission (EFHK) gebildet. Gegen den Widerstand einzelner Kantonsregierungen setzte der Bundesrat auf Antrag der EFHK Anfang 1998 durch, dass in der Schweiz nur sieben Fachhochschulen entstehen sollen. Bis 2003 waren nach dem Willen der Landesregierung durch Fusionen bestehender Schulen die Zentren Westschweiz, Bern-Mittelland, Zentralschweiz, Tessin, Ostschweiz, Zürich und Nordwestschweiz zu bilden. Die neuen Hochschulen sollten «gleichwertig, aber andersartig» sein als die Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen, zu denen eine möglichst hohe Durchlässigkeit geschaffen wurde. Mittelfristig war unter dem Einbezug aller tertiären Bildungsstätten die Vernetzung von Ausbildung, Forschung und Technologie zur «Hochschule Schweiz» geplant, für die das Parlament im Herbst 1999 die Investitionskredite gesprochen hatte. Finanziert werden die neuen Fachhochschulen zu zwei Dritteln von den Kantonen, zu einem Drittel vom Bund. Im Rahmen eines erweiterten Leistungsauftrages muss an den neuen Fachhochschulen nicht nur gelehrt werden. Erwartet werden auch angewandte Forschung mit einem Wissenstransfer zu den kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Aufbau eines Nachdiplomangebotes (Erwachsenenbildung). 2003 entschied der Bundesrat, welche Schulen definitiv den Titel Fachhochschulen tragen dürfen. Am 1. Januar 2004 erhielten die sieben Fachhochschulen durch den Bundesrat eine unbefristete Genehmigung, womit ihr Status als Studienort auf Hochschulstufe bestätigt wurde.

Quellen und Literatur

  • K. Weber et al., Gleichwertig, aber andersartig?: zur Entwicklung der Fachhochschulen in der Schweiz, 2010
Weblinks

Zitiervorschlag

Walter Hagenbüchle: "Fachhochschulen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.11.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/046285/2011-11-23/, konsultiert am 28.03.2024.