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Zeugherr

Verantwortlicher Aufseher über die schweren, vor allem in Zeughäusern gelagerten Kriegsgeräte samt Munition sowie über die Zeugwarte und Büchsenmacher. Dem Zeugherrn oblag auch die Überwachung des Pulverregals. Das Amt setzte sich mit dem Ausbau der Artillerie im 17. Jahrhundert vom älteren Bauherrenamt ab und fand sich in Städte- wie Länderorten. Je nach Grösse des Herrschaftsgebiets unterstanden dem Ober- oder Landeszeugherrn weitere Unterzeugherren. Meist auf Lebenszeit gewählt gehörte er dem Kleinen Rat bzw. den Vorgesetzten Herren (Regierung) an, mindestens aber dem Grossen Rat. In Kriegszeiten war der Zeugherr als Mitglied im Kriegsrat vom Auszug befreit, oder aber er befehligte persönlich die Artillerie. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts spaltete sich das Amt in jenes des Militärdirektors und jenes des Zeughausverwalters auf. Der Militärdirektor der Kantonsregierung von Appenzell Innerrhoden wurde bis zur Aufhebung des Amts 1996 Zeugherr genannt.

Quellen und Literatur

  • J.J. Blumer, Staats- und Rechtsgesch. der schweiz. Demokratien oder der Kt. Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug und Appenzell 2/I, 1858
  • Idiotikon 2, 1549 f.
  • P. Steiner, «Die Gem., Räte und Gerichte im Nidwalden des 18. Jh.», in BGN 43, 1986, 128-130
Weblinks

Zitiervorschlag

Peter Steiner: "Zeugherr", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.06.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/028708/2015-06-10/, konsultiert am 29.03.2024.