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Fähnrich

Als F. wird der Fahnenträger eines militär. Aufgebots verstanden. Die Fahne musste als Erkennungszeichen in der Schlacht stets sichtbar bleiben, sie durfte nicht untergehen oder gar vom Feind erobert werden. Das Tragen der Fahne war eine besondere Ehre. Bei den Landsknechten etwa wurde sie einem stattlichen, kampferfahrenen Knecht anvertraut. Daneben bekleidete der F. in der Eidgenossenschaft oft das sog. Venneramt und wurde in dieser Funktion deshalb auch Venner oder Bannerherr genannt. Im Zuge der im 17. Jh. aufkommenden Gliederung der militär. Rangordnung wurde der F. entweder den Unteroffizieren oder - als unterster Dienstgrad - den Offizieren zugeteilt. In den Schweizer Söldnerregimentern begannen neu angeworbene junge Offiziere ihre Laufbahn meistens als F. In der heutigen Armee fehlt der F. als eigener Grad; die Funktion des F.s übt bei militär. Zeremonien ein höherer Unteroffizier aus.

Quellen und Literatur

  • Idiotikon 1, 831
Weblinks

Zitiervorschlag

Benoît de Montmollin: "Fähnrich", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.11.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/024636/2005-11-28/, konsultiert am 29.03.2024.