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Jacob-Affäre

Am 9.3.1935 entführte die Geheime Staatspolizei den 1933 ausgebürgerten dt. Journalisten Berthold Jacob, der ab den 1920er Jahren geheime Aufrüstung (schwarze Reichswehr) und Fememorde aufgedeckt hatte, von Basel ins dt. Weil am Rhein. Die Basler Polizei klärte den "Fall J." rasch auf und verhaftete den Lockspitzel Hans Wesemann. Der Bundesrat protestierte gegen die Verletzung der Hoheitsrechte und verlangte Wiedergutmachung. Angesichts der Weigerung der dt. Behörden leitete er ein Schiedsverfahren gemäss dem schweiz.-dt. Vertrag vom 3.12.1921 ein. Weil sie durch den Fall europaweit erhebl. Ansehen einbüsste und die Beweisführung vor dem internat. Schiedsgericht den Schaden vergrössert hätte, lenkte die Reichsregierung ein und übergab Jacob am 17.9.1935 den schweiz. Behörden. Jurist. Erledigung erfuhr der Fall, indem das Strafgericht Basel am 6.5.1936 Wesemann - verantwortliche dt. Beamte konnten nicht belangt werden - verurteilte; nach seiner Entlassung 1938 wurde er abgeschoben. Jacob starb, nach erneuter Entführung durch die Gestapo 1941 in Lissabon, 1944 in Berlin an den Folgen der Inhaftierung.

Quellen und Literatur

  • J.N. Willi, Der Fall Jacob-Wesemann (1935/1936), 1972
  • J.J. und P.P. Barnes, Nazi Refugee Turned Gestapo Spy: The Life of Hans Wesemann, 1895-1971, 2001
Weblinks

Zitiervorschlag

Bernard Degen: "Jacob-Affäre", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 30.01.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017338/2014-01-30/, konsultiert am 29.03.2024.