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Sonderbund

Propagandablatt des Sonderbunds. Lithografie aus dem Atelier der Brüder Eglin in Luzern, 1845 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung).
Propagandablatt des Sonderbunds. Lithografie aus dem Atelier der Brüder Eglin in Luzern, 1845 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung). […]

Nach den kantonalen Verfassungsreformen 1830-1831 zu Beginn der Regeneration besassen elf Kantone neu eine liberal-repräsentative Verfassung. In den folgenden Verfassungskämpfen rückte die Revision des Bundesvertrags von 1815 in den Vordergrund. Der Konflikt zwischen Liberal-Radikalen und Konservativen führte zu zwei ersten Sonderbündnissen, wobei die konfessionellen Gegensätze vorerst keine Rolle spielten: Im März 1832 gründeten sieben liberal-radikale Kantone das überkonfessionelle Siebnerkonkordat, worauf sechs konservative Kantone im November den ebenfalls überkonfessionellen Sarnerbund schufen, den die Tagsatzung jedoch bereits im August 1833 auflöste, da er gegen die Bestimmungen des Bundesvertrags verstiess. Als die sieben katholisch-konservativen Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis 1845 ein Separatbündnis schlossen, das sie als Schutzvereinigung, vor allem zur Wahrung der katholischen Religion und der Kantonssouveränität, verstanden, sahen die Liberalen darin nichts anderes als einen Sonderbund, eine Bezeichnung, die sich in der Folge durchsetzte. Die Krise eskalierte und mündete 1847 in einen Bürgerkrieg.

Zur Entstehung des Sonderbunds

Mit dem Aargauer Klosterstreit (1841-1843) verschärften sich die Gegensätze zwischen Liberal-Radikalen und Konservativen und nahmen immer stärker eine konfessionelle Dimension an. Die Katholisch-Konservativen akzeptierten den Bruch des Bundesvertrags, der in Artikel 12 den Fortbestand der Klöster garantierte, nicht und planten im September 1843 ein engeres Zusammengehen. Für eine Zuspitzung und weitere Konfessionalisierung des Konflikts sorgte die Jesuitenfrage (Jesuiten). In Luzern setzten nach dem konservativ-demokratischen Umschwung von 1841 Kreise um den Grossbauern Josef Leu die Jesuitenberufung durch. Die Liberal-Radikalen schlachteten diesen Beschluss propagandistisch aus und hoben ihn auf die gesamteidgenössische Ebene. Die Feindseligkeiten gipfelten in den beiden Freischarenzügen (1844-1845), die mit der Ermordung Leus den Konservativen zusätzliche Gründe lieferten, ihrem Zusammenschluss festere organisatorische Strukturen zu geben.

Am 11. Dezember 1845 gründeten sieben katholisch-konservative Kantone in Luzern eine sogenannte Schutzvereinigung. Diese sah einen Kriegsrat vor, bestehend aus je einem Abgeordneten aus den beigetretenen Ständen, der das Recht besass, Truppen aufzubieten und über diese zu verfügen. Der Sonderbund hatte einen defensiven Charakter, doch die ausserordentlichen Vollmachten des Kriegsrats verstiessen gegen den Bundesvertrag. Die Abgeordneten des Kriegsrats wählten den Luzerner Regierungsrat Konstantin Siegwart-Müller zu ihrem Präsidenten und den Luzerner Staatsschreiber Bernhard Meyer zu ihrem Sekretär. Die Bevölkerung der sieben Kantone wurde im Verlauf der Auseinandersetzung vor allem mit zwei Argumenten mobilisiert: Es gehe um die Verteidigung der katholischen Religion und den Schutz der alten Freiheiten. Zur Wahrung der katholisch-konservativen Interessen wurden Verhandlungen mit Paris, Turin und Wien aufgenommen.

Der Weg in den Bürgerkrieg

Nachdem im Juni 1846 die Existenz des vorerst geheim gehaltenen Sonderbunds bekannt geworden war, strebten die Liberal-Radikalen mit aller Kraft die Mehrheit in der Tagsatzung an. In Genf übernahm eine radikale Mehrheit unter James Fazy im Oktober 1846 gewaltsam die Macht. Dadurch rückten die Wahlen im «Schicksalskanton» St. Gallen vom Mai 1847 ins Rampenlicht, denn bei einem Sieg der Liberal-Radikalen wäre die Mehrheit Tatsache geworden. Das Resultat fiel knapp zugunsten der Liberal-Radikalen aus. Umgehend beschloss nun die liberale Mehrheit der Tagsatzung, die Ausweisung der Jesuiten und die Auflösung des Sonderbunds zur Bundessache zu erklären. An der Sommertagsatzung 1847 in Bern umriss Ulrich Ochsenbein, der Führer des Zweiten Freischarenzugs, in seiner Eröffnungsrede das Programm. Die Liberal-Radikalen wollten keinen Einheitsstaat wie zu Zeiten der Helvetik, sondern einen Bundesstaat.

Als Redner der sonderbündischen Gesandten fiel Meyer die Aufgabe zu, auf Ochsenbeins Rede zu antworten. Er strich die Kantonssouveränität heraus und wiederholte den katholisch-konservativen Standpunkt, ohne die Gewalt der Freischarenzüge wäre kein Sonderbund gegründet worden. Meyer verlangte Einstimmigkeit der Tagsatzung anstatt einer einfachen Mehrheit, sollten die Grundlagen des Bunds geändert werden. Die Aussicht auf eine Verständigung war von Anfang an gering. Die liberal-radikalen Gesandten waren der Ansicht, dass eine Mehrheit von zwölf Stimmen genügte, um die Rechtswidrigkeit des Sonderbunds festzustellen, wobei sie sich auf verschiedene Artikel des Bundesvertrags stützten. Am 20. Juli 1847 beschloss die Tagsatzung die Auflösung des Sonderbunds, gegen die sich die katholisch-konservativen Kantone in einer Protestnote verwahrten.

Da einigen liberal-radikalen Gesandtschaften die Instruktion fehlte, den Sonderbund gewaltsam aufzulösen, wurden die Verhandlungen unterbrochen. Zuvor war der Tagsatzungsmehrheit mit dem Verbot des Jesuitenordens in der Schweiz ein erster Schlag gegen den Sonderbund gelungen. Die Regierungen der Sonderbundskantone liessen sich in der verordneten Pause unbeschränkte Vollmachten mittels Landsgemeindebeschlüssen oder Abstimmungen erteilen, um sich im Ernstfall militärisch verteidigen zu können. Am 16. Oktober 1847 mobilisierte der Kriegsrat des Sonderbunds seine Milizen. Auch die Tagsatzungsmehrheit rüstete zum Krieg: Alle liberal-radikalen Kantone, darunter auch die liberalen katholischen bzw. mehrheitlich liberal katholisch gesinnten Orte Solothurn, Tessin und St. Gallen, stimmten für den Vollzug des Tagsatzungsbeschlusses, wenn nötig mit Waffengewalt. Die reformiert-konservativen Kantone Basel-Stadt und Neuenburg sowie das katholisch-konservative Appenzell Innerrhoden blieben neutral.

Die politische Lage in der Schweiz wurde in Europa genau verfolgt. Die Grossmächte fühlten sich als Garanten des schweizerischen Bundesvertrags und wollten wie die Sonderbundskantone eine Revision des Vertrags nur bei Einstimmigkeit zulassen. Bereits bei den Freischarenzügen 1844-1845 hatte die Möglichkeit einer ausländischen Intervention bestanden. Der Sonderbund suchte nach ausländischer Hilfe, schreckte aber vor der Forderung nach einem militärischen Eingriff durch ausländische Mächte zurück, da sich die meisten sonderbündischen Führer keine Illusionen über die unabsehbaren Folgen einer ausländischen Besetzung machten. Die Grossmächte Preussen, Österreich und Frankreich fürchteten, dass ein Sieg der Liberal-Radikalen in der Schweiz denselben Kräften in ihren Staaten Aufschwung geben würde. Sie waren deshalb bereit, den Sonderbund mit Waffen und Geld zu versorgen.

Der Sonderbundskrieg

«Der Krieg von 1847 – Freiburg». Öl auf Holz von Claude Bulliard, 1847 (Musée gruérien, Bulle).
«Der Krieg von 1847 – Freiburg». Öl auf Holz von Claude Bulliard, 1847 (Musée gruérien, Bulle). […]

Am 18. Oktober 1847 wurden die Verhandlungen der Tagsatzung wieder aufgenommen. Die Truppenaufgebote in der Innerschweiz beunruhigten die liberal-radikalen Nachbarkantone, worauf auch sie einige Bataillone in Stellung brachten. St. Gallen entschloss sich ebenfalls zu diesem Schritt, allerdings kam es dabei zu einem Aufruhr katholisch-konservativ gesinnter Milizen. Auf diese Geschehnisse reagierte die liberal-radikale Tagsatzungsmehrheit am 24. Oktober, indem sie 50'000 Mann zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung aufbot. Bereits am 21. Oktober hatte sie den reformierten Genfer Guillaume-Henri Dufour, der als gemässigter Konservativer galt, zum General der eidgenössischen Truppen ernannt. Der Befehl der Tagsatzungsmehrheit zur Mobilisation war keine direkte Kriegserklärung an den Sonderbund, auch wenn dessen Abgeordnete dies so interpretierten. Nach dem Verlesen einer Protestnote verliessen sie am 29. Oktober die Tagsatzung. Eine von Basel-Stadt vorgeschlagene Vermittlungskonferenz blieb ohne Resultat.

Der Kriegsverlauf

Obwohl einige Sonderbundsgesandte zu schnellen Militäraktionen rieten, zögerte der Oberkommandierende der Sonderbundstruppen, Johann Ulrich von Salis-Soglio. Der reformiert-konservative Bündner war gegen eine Offensive. Trotzdem beschloss der Kriegsrat unter Siegwart-Müller, gegen das Tessin vorzugehen und eröffnete am 3. November auf dem Gotthardpass die Feindseligkeiten. Mit dem Angriff sollten die Radikalen im Tessin besiegt und die Nachschublinien für Verpflegung und Kriegsgerät aus dem österreichischen Oberitalien geöffnet werden. Der Vorstoss ins Tessin, der den Ruf des Sonderbunds als Verteidigungsbündnis diskreditierte, brachte zwar Anfangserfolge, blieb aber bei Biasca stecken.

Am 4. November beschloss die Tagsatzungsmehrheit die gewaltsame Auflösung des Sonderbunds. Dufour war bestrebt, Hassgefühle gegen die Sonderbundskantone, wo immer sie auftraten, zu unterbinden. Er wollte den künftigen Zusammenhalt der Eidgenossenschaft nicht gefährden. Seine Strategie bestand darin, rasch zu handeln und Opfer zu vermeiden. Die blosse Anwesenheit einer grossen Streitmacht sollte dazu dienen, den Gegner auszuschalten. Dufour beabsichtigte zuerst einen Schlag gegen das isolierte Freiburg, suchte zweitens die Entscheidung gegen Luzern zu erzwingen und, wenn nötig, drittens das Wallis zur Kapitulation zu bewegen.

Gefecht zwischen den Truppen der Tagsatzung und des Sonderbunds bei Meierskappel am 23. November 1847. Farblithografie von Heinrich Jenny (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Gefecht zwischen den Truppen der Tagsatzung und des Sonderbunds bei Meierskappel am 23. November 1847. Farblithografie von Heinrich Jenny (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern). […]

Nachdem der Vorstoss ins Tessin nicht den erhofften Erfolg gebracht hatte, führte der Sonderbund einen Angriff gegen das aargauische Freiamt. Wegen mangelhafter Koordination misslang das Unternehmen. Dufours Vorgehen bewährte sich hingegen: Seine Offensive gegen den isolierten Kanton Freiburg glückte und bereits am 14. November kapitulierte dieser. Ohne dass der Kanton Zug je eine gegnerische Streitmacht gesehen hätte, unterzeichneten dessen Gesandte am 21. November eine Kapitulationsurkunde. Mit ihrer zweiten Offensive richteten die eidgenössischen Truppen ihr Augenmerk auf Luzern. Sie planten, die Stadt möglichst schnell einzuschliessen, um sie wie Freiburg zur Kapitulation zu bewegen. Am frühen Morgen des 23. November, als der Feind nahe vor Luzern stand, zogen sich der sonderbündische Kriegsrat und die Luzerner Regierung in den Kanton Uri zurück. Am selben Tag brachten die Gefechte von Gisikon und Meierskappel die Entscheidung zugunsten der Tagsatzungsarmee.

Die Auflösung des Sonderbunds

Der sonderbündische Kriegsrat hatte es unterlassen, General von Salis-Soglio klare Weisungen zu geben, sodass sich der Luzerner Stadtrat bald für die Übergabe der Stadt entschloss, in der es dann zu einzelnen Plünderungen durch Tagsatzungstruppen kam. Am 26. November löste sich der Kriegsrat in Flüelen überstürzt und ohne jede formelle Abstimmung auf. Zwischen dem 25. und 29. November folgte die kampflose Unterwerfung der Urkantone und des Wallis und damit das Ende des Sonderbunds.

Österreich, Frankreich, Preussen und Russland einigten sich am 18. Januar 1848 noch auf eine drohende Interventionsnote. Sie verlangten von der Tagsatzung, dass diese auf die Frage des Sonderbunds und der Jesuiten zurückkomme. Die siegreiche Tagsatzungsmehrheit antwortete am 15. Februar 1848 selbstbewusst und verwahrte sich gegen jeglichen Angriff auf ihre Souveränität. Die Februarrevolution in Frankreich und ihre Folgen vor allem auch für Österreich verhinderten ein Eingreifen der Grossmächte.

Folgen

Der kurze Sonderbundskrieg kostete weniger Opfer als der Zweite Freischarenzug von 1845. Die neuesten Untersuchungen gehen bei einer Kriegsdauer von 25 Tagen von 60 Toten und 386 Verwundeten bei den Tagsatzungstruppen gegenüber 33 Toten und 124 Verwundeten beim Sonderbund, also insgesamt von 93 gefallenen und 510 verwundeten Soldaten aus. Nach dem Krieg überwälzte die Tagsatzung die angefallenen Kosten auf die ehemaligen Sonderbundskantone und die neutralen Kantone. Sie errechnete Gesamtkosten von 6,18 Mio. Franken, von denen 1852 die ausstehenden 2,2 Mio. Franken erlassen wurden.

Die Führer des Sonderbunds, von denen sich die meisten ins Ausland abgesetzt hatten, wurden des Landesverrats angeklagt. Dennoch gelang es dem Untersuchungsgericht nicht, dem Kriegsrat oder einzelnen seiner Mitglieder schlüssig zu beweisen, dass sie – abgesehen von Geld- und Waffenlieferungen – eine ausländische Intervention geplant hatten. 1855 wurde der Prozess letztinstanzlich eingestellt, ohne dass in jedem Fall ein eigentliches Ermittlungsverfahren durchgeführt worden war.

Die Tagsatzungsmehrheit schickte in die besiegten Kantone eidgenössische Repräsentanten, die für neue Regierungen und die Ausweisung der Jesuiten zu sorgen hatten. Bis auf Schwyz setzten die Liberal-Radikalen per Diktat in jedem ehemaligen Sonderbundskanton eine ihnen genehme Regierung ein. Ab Februar 1848 machte sich eine Revisionskommission der Tagsatzung an das liberal-radikale Programm einer Bundesrevision. Eine Mehrheit der Kantone nahm während der Monate Juli und August in Volksabstimmungen die neue Bundesverfassung an, was in den Augen der Tagsatzungsmehrheit genügte, um den Bundesvertrag von 1815 aufzulösen, während die Katholisch-Konservativen Einstimmigkeit für eine Revision voraussetzten und deshalb die Einführung der neuen Verfassung als revolutionären Schritt betrachteten. Da der Bundesvertrag keine Revisionsklausel enthielt, ist diese Frage bis heute umstritten.

Würdigung

Der Sonderbund verstiess wie der liberale und konservative Vorgänger gegen die Bestimmungen des Bundesvertrags von 1815. Rechtsverletzungen wie die Klosteraufhebungen und Freischarenzüge sowie die Untätigkeit der Tagsatzung machen seinen Gründungsakt verständlich. Gewissen Liberal-Radikalen kam der Sonderbund (wie die Jesuitenfrage) entgegen, weil sie davon ausgingen, dass ohne Gewalt eine Umgestaltung der Schweiz kaum durchführbar sei. Deshalb trieben sie den Konflikt bis zum Bürgerkrieg weiter. Die Anhänger des Sonderbunds ihrerseits manövrierten sich ins Abseits und verschärften die Konfessionalisierung derart, dass sich unter anderem die reformierten Konservativen, die den politischen Anliegen des Sonderbunds wohl gesonnen waren, abwandten oder neutral verhielten. Da die Bevölkerung der Sonderbundskantone mehrheitlich einen Offensivkrieg über die Kantonsgrenze hinaus ablehnte, die militärische Führung nicht genügte und Absprachen untereinander fehlten, blieben die Aktionen des Sonderbunds zum Scheitern verurteilt.

Nach der Gründung des Bundesstaats herrschte lange Zeit eine Geschichtsschreibung vor, die den liberal-radikalen Siegern des Sonderbundskriegs alle staatspolitischen Errungenschaften, selbst den weiteren Ausbau der direktdemokratischen Instrumente, zusprach. Diese einseitige historische Sicht muss ergänzt werden. Trotz der Niederlage des Sonderbunds flossen nämlich einige seiner Forderungen in die Ausgestaltung der neuen Bundesverfassung von 1848 ein. Die siegreiche Mehrheit nahm Rücksicht auf die Anliegen der Unterlegenen. Insbesondere dem Wunsch nach Souveränität der Kantone, der auch von gemässigten Liberalen geäussert wurde, trugen die Sieger Rechnung. Auch darf das Jesuitenverbot nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bundesstaat mit der Festsetzung der kantonalen Schul- und Kirchenhoheit sowie der Einführung des Ständerats und des Ständemehrs deutliche föderalistische Akzente setzte. So half der Sonderbund indirekt mit, eine zentralistische Lösung zu erschweren und weitere revolutionäre Umgestaltungen im Sinn der Radikalen zu unterbinden. In den nächsten Jahrzehnten standen dann Ausgleich und Einbindung der Verlierer und nicht mehr Siegerdiktat und Ausgrenzung im Vordergrund.

Quellen und Literatur

  • E. Bonjour, Das Schicksal des Sonderbunds in zeitgenöss. Darstellung, 1947
  • E. Bucher, Die Gesch. des Sonderbundskrieges, 1966
  • C. Moos, «Fragen an den Sonderbund», in Gfr. 149, 1996, 83-103
  • M. Jorio, «"Wider den Pakt mit dem Teufel": Reaktion und Gegenwehr der Konservativen», in Im Zeichen der Revolution, hg. von T. Hildbrand, A. Tanner, 1997, 139-160
  • C. Moos, «"Im Hochland fiel der erste Schuss": Bemerkungen zu Sonderbund und Sonderbundskrieg», in Im Zeichen der Revolution, hg. von T. Hildbrand, A. Tanner, 1997, 161-177
  • J. Remak, Bruderzwist nicht Brudermord, 1997 (engl. 1993)
  • R. Roca, Bernhard Meyer und der liberale Katholizismus der Sonderbundszeit, 2002
  • P. Du Bois, La guerre du Sonderbund, 2003
Weblinks

Zitiervorschlag

René Roca: "Sonderbund", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 20.12.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017241/2012-12-20/, konsultiert am 18.03.2024.