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Trücklibund

Separatbündnis der katholischen Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Katholisch-Glarus, Freiburg, Solothurn, Appenzell Innerrhoden sowie der Landschaft Wallis und Republik der sieben Zenden mit Frankreich, das an einer vom Ambassador Charles-François de Vintimille Graf Du Luc auf den 27. April 1715 nach Solothurn einberufenen Tagsatzung ausgehandelt und am 9. Mai in der St. Ursenkirche beschworen wurde. Gründe für das Abkommen waren einerseits die Bestimmungen des Vierten Landfriedens von 1712, welche die Verlierer des Zweiten Villmergerkriegs die Unterstützung Ludwigs XIV. suchen liessen, andererseits die unsichere Zukunft des Hauses Bourbon, die Graf Du Luc bewog, wenigstens die katholischen Stände zur Erneuerung des 1723 auslaufenden Bündnisses mit Frankreich zu veranlassen. Der 35 Artikel umfassende Vertrag bekräftigte im Wesentlichen die Allianz von 1663. Darüber hinaus versprach der König, seine Verbündeten gegen Angriffe äusserer und innerer Feinde zu schützen und bei Streitigkeiten zwischen den Kantonen als Schiedsrichter zu wirken (Artikel 5). Die katholischen Orte verpflichteten sich, den Feinden Frankreichs keine Söldner zu stellen (Artikel 20). Im Beistandsfall gewährten sie den französischen Truppen freien Durchmarsch durch ihre Territorien (Artikel 29). Den unbestimmt gehaltenen Artikel 5 ergänzten Ambassador Du Luc und die schweizerischen Bündnispartner eigenmächtig um einen aus acht Abschnitten bestehenden Reversbrief "zur Wiederherstellung der Katholizität". Dem französischen König wurde darin die Verpflichtung auferlegt, Zürich und Bern erst nach der Restitution der Grafschaft Baden und der Unteren Freien Ämter in eine Gesamtallianz aufzunehmen. Im Kriegsfall sollten französische Generäle die Schweizer Truppen kommandieren, allfällige Eroberungen würden den katholischen Ständen zufallen. Der geheime Zusatz wurde im Archiv des katholischen Vororts Luzern in einer versiegelten Blechbüchse (im Dialekt eben auch Trucke oder Trückli) aufbewahrt. Das Separatbündnis belastete die Beziehungen zwischen den Konfessionen jahrzehntelang und verlor erst mit der Erneuerung der Allianz durch sämtliche Orte und Zugewandte 1777 seine Gültigkeit.

Quellen und Literatur

  • EA 7, 77-82, 1361-1381
  • F. Gröbli, Ambassador Du Luc und der Trücklibund von 1715, 2 Bde., 1975
Weblinks

Zitiervorschlag

Andreas Fankhauser: "Trücklibund", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19.11.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017200/2012-11-19/, konsultiert am 29.03.2024.