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Augsburger Bekenntnis

Confessio augustana

Am Reichstag von Augsburg 1530 sollten die Religionsstreitigkeiten beigelegt werden. Die protestantischen Stände wollten ihre eigene Stellung stärken, weshalb die Darlegung der wichtigsten Punkte des lutherisch-protestantischen Glaubens durch Philipp Melanchthon vorsichtig abgefasst wurde. Dieses von der katholischen Kirche ("Confutatio") abgelehnte Augsburger Bekenntnis ("Confessio Augustana") wurde im Augsburger Religionsfrieden 1555 zum – neben dem katholischen Glauben – zweiten öffentlich-rechtlich anerkannten Bekenntnis im Reich und besiegelte so die Spaltung der abendländischen Kirche. Die Evangelischen in Oberdeutschland ("Confessio Tetrapolitana") und in der Schweiz (Bekenntnisschrift "Fidei ratio" von Huldrych Zwingli) lehnten das Augsburger Bekenntnis strikte ab, was die Entzweiung in der reformatorischen Bewegung vertiefte und die Loslösung der Eidgenossenschaft vom Reich beschleunigte. Im Westfälischen Frieden (1648) wurden die Reformierten als "Augsburgische Konfessionsverwandte" anerkannt.

Quellen und Literatur

  • Confessio Augustana und Confutatio, hg. von E. Iserloh, 1980
  • Bekenntnis und Gesch., hg. von W. Reinhard, 1981
  • «Confession d'Augsbourg», in La foi des Eglises luthériennes, hg. von A. Birmelé, M. Lienhard, 1991, 7-79
Weblinks

Zitiervorschlag

Heinzpeter Stucki: "Augsburger Bekenntnis", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.11.2001. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017180/2001-11-21/, konsultiert am 13.04.2024.