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Anstaltswesen

Anstaltswesen umfasst begrifflich die Bereiche der geschlossenen Fürsorge sowie des geschlossenen Strafvollzugs und bezeichnet ein System von spezifischen Internierungspraktiken sowie den Komplex an entsprechenden öffentlichen und privaten Institutionen der Versorgung und Verwahrung. Das Anstaltswesen war in seiner Entwicklung seit dem Spätmittelalter einem starken Wandel unterworfen, blieb aber geprägt von der Dialektik der gesellschaftlichen Integrations- und Segregationsmechanismen.

Alltag in der Basler Anstalt für sogenannt Geisteskranke in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Aquarell von Louis Dubois (Staatsarchiv Basel-Stadt, BILD Falk. A 151).
Alltag in der Basler Anstalt für sogenannt Geisteskranke in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Aquarell von Louis Dubois (Staatsarchiv Basel-Stadt, BILD Falk. A 151). […]

Mittelalter bis 19. Jahrhundert

Hervorgegangen aus kirchlichen Institutionen, bildeten das Siechenhaus und das Spital die klassischen spätmittelalterlichen Anstalten der Fürsorge und Versorgung. Während das Siechenhaus vor allem der seuchenhygienischen Absonderung von Menschen mit ansteckenden Krankheiten diente (Epidemien), erscheint das Spital als multifunktionale Anstalt spätmittelalterlicher Armenfürsorge: Herberge für mittellose Reisende (Hospiz), Pfrundhaus, Versorgungsanstalt für bedürftige Verwitwete (Witwenschaft), Waisen und Findelkinder, Krankenhaus für unheilbar Kranke, Verwahrungsanstalt für psychisch Kranke, aber auch Gefängnis. Die im 13. Jahrhundert in zahlreichen Schweizer Städten (z.B. St. Gallen, Winterthur, Schaffhausen, Bern) erfolgten Neugründungen stehen in engem Zusammenhang mit Prozessen der Kommunalisierung (Gemeinde) und Zentralisierung der Spitalfürsorge. Diese Prozesse setzten sich im 14. und 15. Jahrhundert fort und verliefen vor dem Hintergrund der sich wandelnden gesellschaftlichen Wahrnehmung der Armut und der neuen Konzepte städtischer und staatlicher Armenpolitik, die zu Beginn des 16. Jahrhunderts zu einem Wendepunkt in der Armenfürsorge und im Anstaltswesen führten. Dabei handelte es sich um eine ganz Mittel- und Westeuropa erfassende Reformbewegung, in deren Kern die strikte Differenzierung in würdige und unwürdige sowie in eigene und fremde Arme stand.

Leitkonzepte der neuen Armenfürsorge waren die Arbeitspflicht für Arme, ein zunehmend verschärftes Bettelverbot sowie das sich allgemein durchsetzende Heimatprinzip. Diese Entwicklung des Armenwesens liess begrifflich klar unterschiedene Gruppen von Bedürftigen entstehen, für die entsprechend differenzierte administrative Verfahren galten. Während «unwürdige» fremde Arme generell vertrieben wurden (Bettlerjagden, Bettlerfuhren), war den «unwürdigen» eigenen Armen («Müssiggänger», «Liederliche») neben der öffentlichen Zwangsarbeit in Schellenwerken die zunehmend mit Arbeitszwang verbundene Internierung vorbehalten. Diese auf dem europäischen Kontinent von den Niederlanden ausgehende Internierungsbewegung wird von der historischen Forschung als «Grosse Einschliessung» der Armut thematisiert (Michel Foucault, Bronisław Geremek). Die Gründung von workhouses als Massnahme gegen das Bettelwesen war in England bereits mit dem Armengesetz von 1576 institutionalisiert worden. In der Schweiz galten die 1595-1596 in Amsterdam eröffneten Zucht- und Korrektionshäuser für Männer und Frauen (Rasphuis, Spinhuis) als Anstalten mit Vorbildcharakter. In den meisten Schweizer Städten ermöglichte die Multifunktionalität der bestehenden Einrichtungen entsprechende Erweiterungen zu Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten (Arbeitsanstalten), denen mit Beginn des 17. Jahrhunderts zahlreiche Neugründungen folgten, so zum Beispiel in der Stadt Genf, wo im 1535 gegründeten Hôpital général 1631 eine Abteilung als Maison de discipline eröffnet wurde. Neben Genf wurden auch in Zürich 1637, Bern 1657, St. Gallen 1661 und Basel 1667 solche Zuchthäuser oder Zuchthausabteilungen eingerichtet. Für die weitere Entwicklung massgeblich war der Doppelcharakter dieser Anstalten: Sie blieben als Armenhäuser Institutionen der geschlossenen Armenfürsorge, wurden aber durch die Prinzipien des Freiheitsentzugs und des Arbeitszwangs zunehmend mit Zwecken des Strafvollzugs verknüpft. Arbeit wurde in den Anstalten zur korrektiven Disziplin für Deviante und Delinquente. Der damit verbundene Gedanke der Erziehung und Umerziehung der Insassen und Insassinnen zu moralisch besseren und wirtschaftlich nützlicheren Mitgliedern der Gesellschaft trat im Verlauf des 18. Jahrhunderts in den Vordergrund. Die in Hausordnungen immer wieder festgelegte anstaltsinterne Disziplin (Fleiss, Arbeitsleistung, Einhalten des Stundenplans, Sauberkeit etc.), die durch spezifische Sanktionen (Körperstrafen, Isolierung) aufrechterhalten wurde, gilt daher auch als ein über die Anstaltsmauern hinaus wirkendes Instrument gesamtgesellschaftlicher Sozialdisziplinierung. Die Idee jedoch, mit der Internierung und Erziehung zur Arbeit die bettelnden Armen und Nicht-Sesshaften zu integrieren und gleichzeitig über die Anstaltsproduktion wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, liess sich nur selten realisieren. Die Zucht- und Arbeitshäuser hatten vor allem den Charakter von Strafanstalten.

Ansicht des Projekts für den Neubau eines Schallenhauses des Berner Stadtarchitekten Karl Gabriel Haller von 1807. Mischtechnik, 44 x 28 cm (Staatsarchiv Bern, StABE AA III Bern Stadt 47, 1-2).
Ansicht des Projekts für den Neubau eines Schallenhauses des Berner Stadtarchitekten Karl Gabriel Haller von 1807. Mischtechnik, 44 x 28 cm (Staatsarchiv Bern, StABE AA III Bern Stadt 47, 1-2). […]

Damit wurde mit Beginn des 19. Jahrhunderts im Anstaltswesen ein Prozess der Ausdifferenzierung manifest, der von den multifunktionalen Einrichtungen des Spätmittelalters zu einer Vielzahl von spezialisierten und räumlich getrennten Anstalten weist und in der Prägung des Begriffs Anstaltenjahrhundert zum Ausdruck kommt. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts hatten zunächst die Städte begonnen, mit der Gründung von Waisenhäusern die stationäre Versorgung von Kindern aus der Mehrzweckeinrichtung Spital herauszulösen. Die neuen Institutionen blieben aber organisatorisch und auch räumlich mit den Armen-, Zucht- und Arbeitshäusern gekoppelt. Die endgültige Ablösung erfolgte unter dem Einfluss der pädagogischen Ideale (Pädagogik) der Aufklärung erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts (Bern 1757, Zürich 1771). Als Alternative zu den Waisenhäusern führte seit Beginn des 19. Jahrhunderts die philanthropische Pädagogisierung der Armenfrage im Schosse der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft zu Gründungen von Armenerziehungs- und Rettungsanstalten für Kinder und Jugendliche (Bächtelen Bern 1840, Sonnenberg Luzern 1859; Erziehungsheime). Die Neugründungen erfolgten auf private Initiative und orientierten sich an den Mustereinrichtungen von Johann Heinrich Pestalozzi (Neuhof), Johann Jakob Wehrli und Philipp Emanuel von Fellenberg (Hofwil). Das Ziel der Armenerzieher war die Bekämpfung der als moralisches Problem definierten Armut durch Arbeitserziehung, zunächst in landwirtschaftlichen, dann auch in industriellen Betrieben. Bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts gab es in der Schweiz fast 200 dieser Einrichtungen, die ab 1844 im Schweizerischen Armenerzieherverein organisiert waren (nach diversen Reorganisationen und Namenswechseln ab 2003 Curaviva). Im Zusammenhang mit der sich wandelnden Wahrnehmung der sozialen Frage, die die Armut nicht mehr als individuell moralisches, sondern als sozioökonomisches Problem auffasste, änderten sich auch die Konzepte der Anstaltserziehung. Die Arbeitserziehungsanstalten wurden schliesslich mit der Ausgestaltung des sozialen Wohlfahrtsstaates von der Armenfürsorge entkoppelt und dienten im Rahmen der eingreifenden staatlichen Sozialfürsorge zunehmend der Verhinderung von «Verwahrlosung» durch Erziehungsdefizite in Familie und Schule. Unter dem Motto «erziehen statt strafen» wurden ferner spezifische Anstalten des Massnahmenvollzugs zur Zwangserziehung von delinquenten Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschaffen.

Auf dem Weg zum modernen schweizerischen Straf- und Massnahmenvollzug für erwachsene Männer und Frauen führten die im 18. Jahrhundert begonnenen Reformen des Strafrechts im 19. Jahrhundert zu einer eigentlichen Welle von Neugründungen von Zucht-, Straf- und Zwangsarbeitsanstalten: 1826 Lausanne, 1839 St. Gallen, 1849 Thorberg, 1864 Lenzburg. Auch im Bereich des «Irrenwesens» (Psychiatrie) brachten die Prozesse der räumlichen und funktionalen Ausdifferenzierung im Zusammenhang mit neuen medizinischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Diskursen zahlreiche Neugründungen von Heil- und Pflegeanstalten für psychisch Kranke: 1838 Genf, 1847 St. Pirminsberg (Pfäfers), 1855 Waldau (Bern), 1898 Mendrisio. Gleichzeitig entstanden wiederum vorwiegend auf private Initiative hin spezifische Einrichtungen für geistig Behinderte: 1841 Abendberg (Interlaken), 1849 Hottingen, 1857 Basel, 1868 Bern. Während sich aus den Krankenpflegeabteilungen der spätmittelalterlichen Spitäler und Siechenhäuser im 19. Jahrhundert die städtischen und kantonalen Krankenhäuser entwickelten, konzentrierten sich im Bereich der geschlossenen Armenfürsorge die traditionellen Spitäler zunehmend auf unterstützungs- und pflegebedürftige alte Personen. Sie bilden die Vorläufer der Altersasyle und Alters- und Pflegeheime.

20. Jahrhundert

Gruppenbild von administrativ versorgten Männern in Bellechasse. Fotografie von Simon Glasson, aufgenommen zwischen 1928 und 1930 (Staatsarchiv Freiburg, Fonds des Etablissements de Bellechasse, EB Div Photos 24-01).
Gruppenbild von administrativ versorgten Männern in Bellechasse. Fotografie von Simon Glasson, aufgenommen zwischen 1928 und 1930 (Staatsarchiv Freiburg, Fonds des Etablissements de Bellechasse, EB Div Photos 24-01).

Die Unterbringung armer, gesundheitlich beeinträchtigter, randständiger (Randgruppen) oder straffälliger Menschen in Anstalten und Heimen gehörte bis weit ins 20. Jahrhundert hinein zu den anerkannten Ansätzen der Fürsorge. Rückgrat dieser Politik bildete eine hochgradig fragmentierte Anstaltslandschaft aus Hunderten von öffentlichen und privaten Einrichtungen. Während das Spitalwesen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts modernisiert wurde und ein Ausbau der Sozialversicherungen einsetzte, blieb die Dynamik im Bereich der sozialen Einrichtungen (inklusive der Psychiatrie) lange bescheiden. Zwar fand eine gewisse Differenzierung der Einrichtungen nach Alter, Geschlecht, Einweisungsgründen etc. statt, die Durchmischung der Anstaltsklientel blieb jedoch weit verbreitet. So wurden Menschen mit Behinderungen teilweise in der Psychiatrie untergebracht, administrativ versorgte Personen mit verurteilten Straftäterinnen und Straftätern zusammen interniert oder Jugendliche in Einrichtungen für Erwachsene versetzt. Diese Entwicklung wurde durch multifunktionale Straf-und Arbeitsanstalten wie Witzwil oder Bellechasse noch verstärkt. Bedingt durch die chronische Unterfinanzierung und Personalnot der Einrichtungen, blieben die Lebens- und Arbeitsbedingungen bis in die 1960er Jahre sowie teilweise darüber hinaus vielerorts prekär und von institutioneller Gewalt geprägt. Therapeutische und (sozial-)pädagogische Ansätze waren wenig entwickelt, was sich – besonders im Fall von Kindern und Jugendlichen in Heimen – nachteilig auf deren Integrations- und Bildungschancen auswirkte.

Wichtige Modernisierungsimpulse gingen von politisch-administrativen Reformen aus, die von Expertengruppen und Verbänden mitgestaltet wurden. Das Schweizerische Strafgesetzbuch (1942) ermöglichte bauliche Erneuerungen der veralteten Strafanstalten. Die im Gesetz vorgesehene Trennung der Häftlingskategorien blieb jedoch auch nach der Gründung der drei regionalen Strafvollzugskonkordate (1956, 1959, 1963) Programm. Nach Ablösung der administrativen Versorgung (1981) wurden ehemalige Arbeitsanstalten in den Straf- und Massnahmenvollzug integriert. Ein umfassender Modernisierungsschub erfolgte, abgesehen von der Errichtung einiger Pioniereinrichtungen wie Saxerriet (Sennwald) 1964, Champ-Dollon (Puplinge) 1977 und St. Johannsen (Gals) 1982, erst ab den 1990er Jahren. Seither haben die Kantone ihre Haftanstalten teilweise modernisiert und Spezialeinrichtungen für den Vollzug therapeutischer Massnahmen geschaffen, beispielsweise die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel 1997 und die solothurnische Justizvollzugsanstalt Im Schachen (Flumenthal) 2014. Im Bereich der Kinder- und Jugendheime gab das Bundesgesetz über Bundesbeiträge an Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten von 1967 wichtige Reformimpulse. Mit Subventionen förderten der Bund und später die Kantone die Professionalisierung des Betreuungspersonals sowie die Implementierung neuer pädagogischer Konzepte und Betreuungsformen. Eine analoge Wirkung hatte die Einführung der Invalidenversicherung (IV) 1960 auf Sonderschulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Sie ermöglichte einen grosszügigen Ausbau von Schul- und Wohnheimen und – insbesondere nach dem Konjunktureinbruch Mitte der 1970er Jahre – von geschützten Werkstätten. Die Sondereinrichtungen verstärkten allerdings zugleich die segregativen Tendenzen. In der Psychiatrie erfolgten therapeutische Neuerungen wie die Einführung von Psychopharmaka ab 1953 zunächst im Rahmen der bestehenden, chronisch überlasteten Kliniken. Um 1970 setzten eine Öffnung und Erneuerung der Einrichtungen (z.B. Königsfelden 1969, Liestal 1974), eine Sektorisierung der Versorgung (im Kanton Waadt ab 1964) sowie ein Ausbau der ambulanten und sozialpsychiatrischen Dienste (Tages- und Nachtkliniken, Wohngruppen) ein. Die Bettenzahl wurde seither deutlich reduziert, auch dank der Verlegung von Langzeitpatientinnen und Langzeitpatienten. In der Schweiz besteht jedoch bis in die 2020er Jahre ein durch die Tarifstruktur mitbedingter Mangel an nicht stationären Angeboten.

Zwei Seiten der Witzwiler Illustrierten, gezeichnet von einem in der dortigen Strafanstalt internierten Künstler, Ausgabe Nr. 3 vom Dezember 1929 (Staatsarchiv Bern, BB 4.2.248).
Zwei Seiten der Witzwiler Illustrierten, gezeichnet von einem in der dortigen Strafanstalt internierten Künstler, Ausgabe Nr. 3 vom Dezember 1929 (Staatsarchiv Bern, BB 4.2.248). […]

Missstände und repressive Strukturen im Anstaltswesen waren immer wieder Gegenstand öffentlicher Kritik. Stilbildend waren Intellektuelle und Schriftsteller wie Friedrich Glauser oder Peter Surava. Carl Albert Loosli prangerte in seiner Streitschrift Anstaltsleben (1924) autoritäre Erziehungspraktiken an. Verschiedene Heimskandale wie jener um die Erziehungsanstalt Sonnenberg in Kriens 1944, der dank einer Fotoreportage von Paul Senn für Die Nation offengelegt wurde, beschäftigten die Öffentlichkeit und Politik, ohne allerdings tiefgreifende Reformen nach sich zu ziehen. Auch Forderungen nach einer weitergehenden Deinstitutionalisierung wurden bereits früh laut. Die Einführung des bedingten Strafvollzugs zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte eine starke Zurückdrängung kurzer unbedingter Freiheitsstrafen zur Folge. Auch in der Psychiatrie und in der Rehabilitationsmedizin wurde über Alternativen zu Langzeithospitalisierungen diskutiert. In den 1970er Jahren erneuerten politisch links stehende Bewegungen wie die Heimkampagne, die Aktion Strafvollzug oder die Antipsychiatriebewegung die Kritik an geschlossenen Einrichtungen. Im Kontext veränderter gesellschafts- und finanzpolitischer Rahmenbedingungen trugen sie dazu bei, dass sich der Fokus langfristig von stationären auf ambulante Unterstützungsangebote verschob. So ging ab Mitte der 1970er Jahre die Zahl der Einweisungen in Erziehungsheime zurück; der Ausbau von Diensten der Spitex führte dazu, dass ältere Menschen länger im eigenen Haushalt leben konnten. Die in der Schweiz 2014 in Kraft getretene UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) gab der Forderung nach einer konsequenten Deinstitutionalisierung, namentlich der Wohnheime für Menschen mit Behinderungen und der stationären Psychiatrie, neuen Auftrieb. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Zahl fürsorgerischer Unterbringungen in der Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor hoch ist. Eine gegenläufige Entwicklung fand vor allem im Asylbereich statt (Asyl), wo Bund und Kantone ab den 1980er Jahren breit gefächerte, teilweise temporäre Unterkunftsstrukturen für neu eingereiste oder abgewiesene Asylsuchende aufbauten (Flüchtlinge).

Beitrag über die Arbeitsanstalt Uitikon und kritische Stimmen zu den dort herrschenden Zuständen in der Sendung Antenne des Fernsehens der deutschen Schweiz vom 14. September 1971 (Schweizer Radio und Fernsehen, Zürich, Play SRF).
Beitrag über die Arbeitsanstalt Uitikon und kritische Stimmen zu den dort herrschenden Zuständen in der Sendung Antenne des Fernsehens der deutschen Schweiz vom 14. September 1971 (Schweizer Radio und Fernsehen, Zürich, Play SRF). […]

Quellen und Literatur

Mittelalter bis 19. Jahrhundert
  • Foucault, Michel: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, 1976 (französisch 1975).
  • Lescaze, Bernard: Sauver l'âme, nourrir le corps. De l'hôpital général à l'hospice général de Genève, 1535-1985, 1985.
  • Mayer, Marcel: Hilfsbedürftige und Delinquenten. Die Anstaltsinsassen der Stadt St. Gallen. 1750-1798, 1987.
  • Geremek, Bronisław: Geschichte der Armut. Elend und Barmherzigkeit in Europa, 1988 (polnisch 1978).
  • Schoch, Jürg; Tuggener, Heinrich; Wehrli, Daniel (Hg.): Aufwachsen ohne Eltern. Verdingkinder, Heimkinder, Pflegekinder, Windenkinder. Zur ausserfamiliären Erziehung in der deutschsprachigen Schweiz, 1989.
  • Mottu-Weber, Liliane; Piuz, Anne-Marie: L'économie genevoise, de la Réforme à la fin de l'Ancien Régime. XVIe-XVIIIe siècles, 1990, S. 142-164.
  • Heimverband Schweiz (Hg.): Schritte zum Mitmenschen. 150 Jahre – vom VSA zum Heimverband, 1994.
  • Finzsch, Norbert; Jütte, Robert: Institutions of Confinement. Hospitals, Asylums, and Prisons in Western Europe and North America, 1500-1950, 1996.
20. Jahrhundert
  • Baechtold, Andrea: Strafvollzug. Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen in der Schweiz, 2005.
  • Meier, Marietta et al.: Zwang zur Ordnung. Psychiatrie im Kanton Zürich, 1870-1970, 2007.
  • Fink, Daniel: Überwachen statt Einsperren. Die Freiheitsstrafe und ihre Zukunft in der Schweiz, 2009.
  • Hafner, Urs: Heimkinder. Eine Geschichte des Aufwachsens in der Anstalt, 2011.
  • Hafner, Wolfgang: Pädagogik, Heime, Macht – eine historische Analyse, 2014.
  • Fink, Daniel; Schulthess, Peter M. (Hg.): Strafrecht, Freiheitsentzug, Gefängnis. Ein Handbuch zur Entwicklung des Freiheitsentzugs in der Schweiz, 2015.
  • Germann, Urs: «Entwicklungshilfe im Innern. Die Heimpolitik des Bundes im Zeichen sich wandelnder Staatlichkeit, 1960-1990», in: Criblez, Lucien; Rothen, Christina; Ruoss, Thomas (Hg.): Staatlichkeit in der Schweiz. Regieren und Verwalten vor der neoliberalen Wende, 2016, S. 57-83.
  • Fink, Daniel: La prison en Suisse. Un état des lieux, 2017.
  • Fink, Daniel: Freiheitsentzug in der Schweiz. Formen, Effizienz, Bedeutung, 2018.
  • Gabriel, Thomas; Hauss, Gisela; Lengwiler, Martin (Hg.): Fremdplatziert. Heimerziehung in der Schweiz, 1940-1990, 2018.
  • Jenzer, Sabine; Meier, Thomas: «Die Zürcher Anstaltslandschaft 1876-2017», in: Gnädinger, Beat; Rothenbühler, Verena (Hg.): Menschen korrigieren. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im Kanton Zürich bis 1981, 2018, S. 75-145.
  • «Zwangslagenleben». Biografien von ehemals administrativ versorgten Menschen, 2019 (Veröffentlichungen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen, 5).
  • «Zehntausende». Zahlen zur administrativen Versorgung und zur Anstaltslandschaft, 2019 (Veröffentlichungen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen, 6).
  • Alltag unter Zwang. Zwischen Anstaltsinternierung und Entlassung, 2019 (Veröffentlichungen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen, 8).
  • Ferreira, Cristina; Maugué, Ludovic; Maulini, Sandrine: L’Homme-bus. Une histoire des controverses psychiatriques (1960-1980), 2020.
  • Marti, Simone: Innere Grenzziehungen. Das Nothilfe-Regime im schweizerischen Asylsystem, 2023.
Weblinks

Zitiervorschlag

Rolf Wolfensberger; Urs Germann: "Anstaltswesen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 20.02.2024. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016582/2024-02-20/, konsultiert am 29.03.2024.