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Jean-JacquesBurlamaqui

Porträt von Jean-Jacques Burlamaqui. Öl auf Leinwand von Robert Gardelle, um 1725 (Bibliothèque de Genève).
Porträt von Jean-Jacques Burlamaqui. Öl auf Leinwand von Robert Gardelle, um 1725 (Bibliothèque de Genève).

13.7.1694 Genf, 3.4.1748 Genf, reformiert, von Genf. Sohn des Jean-Louis, Kastlans des Mandement Peney, Mitglieds des Rats der Zweihundert, und der Suzanne Favre de la Croix. Renée de Chapeaurouge, Tochter des Jacob de Chapeaurouge. Jean-Jacques Burlamaqui absolvierte ein brillantes Studium der Philosophie und Jurisprudenz an der Akademie Genf. Nach Erlangung des Anwaltspatents (1716) zeigte er bald Vorlieben für die Rechtslehre und den Unterricht. Burlamaqui erteilte Söhnen aus reichem Haus sowie jungen ausländischen Adligen, die sich eine juristische Ausbildung aneignen wollten, Privatunterricht. Der Erfolg dieser Privatlektionen in Verbindung mit dem Antrag deutscher Studenten, an der Akademie Kurse in Naturrecht und öffentlichem Recht einzurichten, veranlasste Burlamaqui, die Universitätslaufbahn einzuschlagen. Er bewarb sich und erhielt 1720 die Stelle und den Titel eines Ehrenprofessors. 1720-1721 hielt er sich in England und in den Niederlanden auf, namentlich bei Jean Barbeyrac in Groningen. 1723 wurde Burlamaqui mit Jean Cramer zum Professor für Natur- und Zivilrecht ernannt. In dieser Eigenschaft unterrichtete er abwechselnd Naturrecht nach Samuel von Pufendorfs «De officio hominis et civis» und römisches Recht nach den «Institutes» Justinians. Während seines England-Aufenthalts wurde er in den Rat der Zweihundert, 1730 in den Rat der Sechzig aufgenommen und nahm so auch am politischen Leben der Stadt teil. Er war auch bei den Unruhen von 1734 aktiv, da er den Auftrag hatte, mit Pierre Mussard, Michel Lullin de Châteauvieux und Jean-Louis Du Pan über die «représentations» (Beschwerdeschriften) der Altbürger (citoyens) und Neubürger (bourgeois) zu berichten. Unterbrochen durch einen kurzen Aufenthalt am Hof des Landgrafen von Hessen-Kassel 1735 zur Ausbildung des jungen Prinzen Friedrich, lehrte Burlamaqui bis 1739. Dann bat er aus gesundheitlichen Gründen um Entlastung und wurde durch den Anwalt Pierre Lullin ersetzt, der ihn 1740 offiziell ablöste. Nach seinem Rückzug aus dem akademischen Leben nahm er 1742, nach mehrmaliger Ablehnung, eine Wahl in den Kleinen Rat an, wo er bis zu seinem Tod einen Sitz innehatte. Burlamaqui hatte ein ausgeprägtes Interesse für die Schönen Künste. Sein Leben lang interessierten ihn Bildhauerei, Architektur, Musik und Malerei. Er besass eine schöne Sammlung von Gemälden und Stichen und war Initiator der 1751 gegründeten öffentlichen Zeichenschule.

Quellen und Literatur

  • Principes du droit naturel, 1747
  • Principes du droit politique, 1751
  • R.F. Harvey, Jean Jacques Burlamaqui: a liberal Tradition in American Constitutionalism, 1937
  • B. Gagnebin, Burlamaqui et le droit naturel, 1944
  • A. Dufour, Le mariage dans l'école romande du droit naturel au XVIIIe siècle, 1976
  • A. Riklin, Jean-Jacques Burlamaqui und die Genfer Aristodemokratie, 1989
Weblinks
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Zitiervorschlag

Alfred Dufour: "Burlamaqui, Jean-Jacques", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 13.03.2003, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016279/2003-03-13/, konsultiert am 29.03.2024.