Aus einer ab dem 12. Jahrhundert am Thunersee nachweisbaren Freiherrenfamilie. Die spätmittelalterliche Lyriküberlieferung weist Heinrich von Stretelingen drei Minnelieder in Form von konventionellen Minneklagen zu («Manessische Handschrift»). Ihr Gesamtumfang beträgt elf Strophen. Stilgeschichtliche Gründe sprechen für eine Gleichsetzung der Autorpersönlichkeit mit Heinrich II. (erwähnt 1250-1263) oder aber mit dessen Sohn, Heinrich III. (erwähnt 1258-1294).
Quellen und Literatur
Kurzinformationen
Familiäre Zugehörigkeit |
Systematik
Künste und Literaturen / Literaturen |