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St. GallenDiözese

1823-1836 bestand das Doppelbistum Chur-St. Gallen, 1836-1847 folgte ein Apostolisches Vikariat St. Gallen. Die 1847 errichtete Diözese St. Gallen (dioecesis Sangallensis) umfasst den Kanton St. Gallen und ist direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt. Seit 1866 unterstehen Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden provisorisch dem Bischof von St. Gallen als Apostolischem Administrator. Die Hauptpatrone sind Gallus und Otmar, die Nebenpatrone Notker der Stammler und bis 1963 Eusebius. Bischofskirche ist die ehemalige benediktinische Abteikirche in St. Gallen, Bischofsresidenz die ehemalige fürstäbtische Prälatur. 1983 erhob die Unesco den Stiftsbezirk mit der Kathedrale, der Stiftsbibliothek und dem Klosterhof zum Weltkulturerbe.

Errichtung der Diözese

Das Gebiet des späteren Kantons St. Gallen gehörte ab der Christianisierung bis 1815 bzw. 1823 zu den Diözesen Konstanz und Chur. Eine herausgehobene Stellung kam dabei der Fürstabtei St. Gallen zu, deren Fürstabt ab 1613 quasibischöfliche Jurisdiktion ausübte, während der Bischof von Konstanz die nominelle Oberaufsicht behielt. Im Jahr 1800 unterstellte die Helvetische Republik das Gebiet der Fürstabtei mit päpstlicher Zustimmung wieder der Jurisdiktion des Bischofs von Konstanz.

Von der Kantonsgründung 1803 an sah die Regierung des Kantons St. Gallen in der Errichtung eines Kantonalbistums ein geeignetes Instrument zur kirchlichen wie politischen Konsolidierung des heterogenen Kantons. Nach der Aufhebung der Fürstabtei St. Gallen 1805 und der Abtrennung der schweizerischen Teile vom Bistum Konstanz 1815 lehnte sie die Idee eines schweizerischen Nationalbistums, welches das ganze ehedem zur Diözese Konstanz gehörende schweizerische Gebiet umfasst hätte, als den eigenen Staatsinteressen zuwiderlaufend ab. Verschiedene Bistumsprojekte fanden keinen Konsens, darunter ein Regularbistum mit einem Abtbischof an der Spitze. Darauf errichtete Papst Pius VII. mit der Bulle "Ecclesias quae antiquitate" am 2. Juli 1823 das Doppelbistum Chur-St. Gallen. Es bestand aus den zwei verwaltungsmässig selbstständigen Diözesen Chur und St. Gallen mit je eigener bischöflicher Kurie und eigenem Domkapitel. Der Bischof sollte die beiden Bistümer in Personalunion leiten, den Titel eines Bischofs von Chur und St. Gallen führen sowie je ein halbes Jahr in Chur und St. Gallen residieren. Damit wurde St. Gallen Bischofssitz und die Abtei- zur Kathedralkirche erhoben. Die Grenze der Diözese St. Gallen stimmte mit derjenigen des Kantons überein. Sie umfasste das Territorium der ehemaligen Fürstabtei und die bis 1815 zur Diözese Konstanz gehörenden Kantonsgebiete, nämlich Rapperswil-Jona sowie die beiden rheintalischen Gemeinden Thal und Widnau, weiter die bislang zur Diözese Chur gehörigen Kantonsgebiete Gaster und Sargans, das werdenbergische Gams und das oberrheintalische Rüthi.

Das Doppelbistum stiess in Graubünden wie in St. Gallen auf Ablehnung. Nach dem Tod von Bischof Karl Rudolf Buol von Schauenstein erklärte das St. Galler katholische Grossratskollegium 1833 das Doppelbistum einseitig als aufgehoben. Hierauf sprach Papst Gregor XVI. 1836 die kanonische Trennung aus und ernannte in Johann Peter Mirer einen apostolischen Vikar für den Kanton St. Gallen. 1839 nahm der Katholische Administrationsrat, eine weltliche konfessionelle Behörde, die Verhandlungen mit den päpstlichen Instanzen wieder auf und brachte diese 1845 mit dem Konkordat über die Reorganisation des Bistums St. Gallen zum Abschluss. Am 8. April 1847 errichtete der Heilige Stuhl mit seiner Reorganisationsbulle "Instabilis rerum humanarum natura" die selbstständige Diözese St. Gallen, nachdem die St. Galler Kantonsregierung auf ihre Forderung nach Genehmigung der Bischofswahl vor der päpstlichen Bestätigung verzichtet hatte. Im Juni 1847 weihte der päpstliche Nuntius den apostolischen Vikar Mirer zum ersten Bischof. Die exemte Diözese St. Gallen war ihrem Umfang nach zunächst mit den Grenzen des Kantons identisch und umfasste 1995 km². 1866 wurden auf Initiative von Bischof Carl Johann Greith die beiden Appenzell aus kirchenpolitischen und seelsorgerischen Gründen von der Administration des Bischofs von Chur (ab 1819) gelöst und derjenigen des Bischofs von St. Gallen unterstellt. Damit erweiterte sich die Diözese auf insgesamt 2414 km².

Organisation und Institutionen

Das Domkapitel setzt sich aus fünf residierenden und acht nicht residierenden Domherren zusammen. Erstere wirken als wichtigste Mitarbeiter des Bischofs am Bischöflichen Ordinariat in St. Gallen. Die Wahl der Domherren steht nach einem in der Reorganisationsbulle festgelegten Verteilschlüssel dem Bischof und dem Katholischen Administrationsrat zu. Einziger Inhaber einer höheren geistlichen Würde (Dignitär) ist der Domdekan. Dieser wird aus drei vom Bischof vorgeschlagenen Bewerbern vom Administrationsrat gewählt. 1847-1990 war der Domdekan zugleich Generalvikar und bis 1946 in Personalunion zusätzlich Offizial des Bistums. Das Domkapitel besitzt das Recht der freien Bischofswahl, das auf Intervention des Heiligen Stuhls seit der Bischofswahl von 1938 insofern eingeschränkt wurde, als das Domkapitel seither für seine Wahlliste mit sechs Kandidaten vor dem eigentlichen Wahlakt die päpstliche Zustimmung einholen muss. Seit der Bischofswahl von 1995 darf der Gewählte zudem erst nach der päpstlichen Bestätigung der Wahl bekannt gegeben werden.

Die Diözese zählte bei ihrer Errichtung acht Dekanate. 1973 erfolgte eine Neueinteilung in zwölf Dekanate, einschliesslich des 1921 errichteten Dekanats Appenzell, das seither unverändert geblieben ist und die katholischen Pfarreien der beiden Appenzell umfasst. In der ausserrhodischen Diaspora, die sich nach der Niederlassungsfreiheit 1848 bildete, wurden ab 1867 sogenannte Missionsstationen errichtet, die im 20. Jahrhundert sukzessive zu Pfarreien erhoben wurden. 1992 brachte der Zusammenschluss mehrerer Dekanate eine weitere Neugliederung. Die Diözese zählte damit 2008 wieder acht Dekanate mit insgesamt 142 Pfarreien. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts gehörten die meisten Pfarreien zu einem Seelsorgeverband unter der Leitung eines Pfarrers oder einer Seelsorgeeinheit. Letztere wird von einem Pastoralteam betreut, das ebenfalls von einem Pfarrer geleitet wird.

1823 erhielt St. Gallen ein Priesterseminar, das sich seit 1839 im ehemaligen Benediktinerinnenkloster in St. Georgen befindet. Die Diözese beherbergt ausserdem die vier Männerklöster der Missionsbenediktiner in Uznach und der Kapuziner in Mels, Rapperswil sowie Wil, sodann 13 Frauenklöster (Zisterzienserinnen in Magdenau und Wurmsbach, Benediktinerinnen in Glattburg, Prämonstratenserinnen in Gommiswald, Dominikanerinnen in Wil und Weesen, Kapuzinerinnen in Notkersegg, Tübach, Altstätten, Wattwil, Gonten, Grimmenstein und Wonnenstein) und schliesslich mehrere Niederlassungen von Männer- und Frauenkongregationen, vor allem Salettiner, Pallottiner und Steyler Missionare sowie Ingenbohler-, Menzinger-, Baldegger- und Schönstattschwestern. Die beiden Klöster der Kapuzinerinnen und der Kapuziner in Appenzell wurden 2008 bzw. 2011 geschlossen.

Kirchenpolitische Rahmenbedingungen

Die St. Galler Kantonsverfassung von 1814 übertrug dem katholischen und evangelisch-reformierten Konfessionsteil die autonome Verwaltung ihrer kirchlichen Angelegenheiten. Als Exekutivorgan des katholischen Konfessionsteils wirkte der Katholische Administrationsrat des Kantons St. Gallen. Dieser war 1813 nach Abschluss des Liquidationsprozesses der Fürstabtei St. Gallen von der Kantonsregierung zur Verwaltung des kirchlichen Sonderguts errichtet worden. Das Sondergut umfasste jene Klostergüter, die bei der Vermögensausscheidung 1805 an die Katholiken übergegangen waren, insbesondere die Stiftskirche und Stiftsbibliothek. Als Legislative wirkten die katholischen Mitglieder des Grossen Rats des Kantons St. Gallen, das sogenannte katholische Grossratskollegium.

Die Kantonsverfassung von 1861 änderte diese Praxis. Sie entzog den Konfessionsteilen das Schulwesen und stellte es unter staatliche Leitung. Die konfessionellen Schulträger blieben jedoch erhalten. An die Stelle des katholischen Grossratskollegiums trat 1862 das Katholische Kollegium, dessen Mitglieder von den stimmberechtigten Katholiken – seit 1970 auch Katholikinnen – des Kantons St. Gallen frei gewählt werden. Der Wechsel führte zu einer Entpolitisierung der kirchlichen Angelegenheiten sowie zum Abbau der Spannungen zwischen dem Bistum und dem katholischen Konfessionsteil. Eine wichtige Rolle spielte dabei, dass der Klerus bis 1951 die Mehrzahl der Kollegienräte (z.B. 1943-1947 75 von 145 und 2007-2011 3 von 180) und mehrere Administrationsräte stellte. Die 2003 in Kraft getretene Kantonsverfassung anerkennt den Konfessionsteil mit seinen 116 Kirchgemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaft und garantiert das Bestehen der Diözese nach dem kirchlichen Selbstverständnis.

Diözesangeschichte im Überblick

Die Säkularisierung des öffentlichen Lebens und der Konflikt zwischen liberal-radikalen und konservativen Kräften führten nach 1850 vor allem in der Frage des Schulwesens zu kulturkämpferischen Massnahmen von Seiten des Staats bzw. des liberalen Katholischen Administrationsrats. 1856 wurden die katholische Kantonsschule, die 1808 in den Räumen des ehemaligen Klosters errichtet worden war, sowie das evangelische Gymnasium der Stadt St. Gallen aufgehoben und durch die paritätische Kantonsschule ersetzt. Gleichzeitig wurde das bischöfliche Konvikt, das 1847 dem Priesterseminar angegliedert worden war und das Kantonsschüler beherbergt hatte, geschlossen.

Die Spannungen verschärften sich ab 1864 und insbesondere nach dem Ersten Vatikanischen Konzil 1869-1870 mit seinen Beschlüssen über den Primat des Papstes und dessen Unfehlbarkeit. Der Kulturkampf führte auf seinem Höhepunkt 1874 zur Aufhebung des bischöflichen Knabenseminars, das 1857 in den Räumen des Priesterseminars eröffnet worden war und der Heranbildung des Priesternachwuchses für die Diözese gedient hatte. Dennoch verstanden es die Bischöfe Greith und Augustin Egger, die Spannungen zwischen Kirche und Staat abzubauen.

Bischöfe der Diözese St. Gallen

AmtsdatenBischof
  
Doppelbistum Chur-St. Gallen
1824-1833Karl Rudolf Buol von Schauenstein
1834-1836Johann Georg Bossi
  
Bistum St. Gallen
1847-1862Johann Peter Mirera
1862-1882Carl Johann Greith
1882-1906Augustin Egger
1906-1913Ferdinand Rüegg
1913-1930Robert Bürkler
1930-1938Alois Scheiwiler
1938-1957Joseph Meile
1957-1976Joseph Hasler
1976-1994Otmar Mäder
1995-2006Ivo Fürer
2006-Markus Büchel

a 1836-1847 apostolischer Vikar

Bischöfe der Diözese St. Gallen -  Helvetia Sacra, I/2

Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts beteiligte sich die Diözese St. Gallen führend am Aufbau des katholischen Vereinswesens und leistete auch im kirchlich-sozialen Bereich Pionierarbeit. 1834 gründete Pfarrer Gallus Joseph Popp in Oberegg den Katholischen Verein als Reaktion auf die liberale Kirchenpolitik des Landammanns Gallus Jakob Baumgartner. Aus dem sogenannten Oberegger Verein ging später die Katholisch-Konservative Partei des Kantons St. Gallen hervor. 1853 und 1854 wurden in Appenzell und Rorschach die ersten schweizerischen Gesellenvereine (Kolpingwerk) gegründet. Auch die Müttervereine (1873), Erziehungsvereine (1875), Jünglingsvereine (1878), Abstinentenvereine (1894) ebenso wie die christlichsozialen Arbeiter- und Arbeiterinnenvereine (1899) wurden von Katholiken des Bistums lanciert oder erhielten von hier aus entscheidende Impulse. Kirchliche Grossanlässe in der Diözese wie der Schweizerische Katholikentag 1913 in St. Gallen, die zehn kantonalen zwischen 1892 und 1960 abgehaltenen Katholikentage sowie die zwei appenzellischen Katholikentage 1907 und 1912 nutzten die veranstaltenden Laienorganisationen zur Selbstdarstellung und Darlegung ihrer kirchlichen und politischen Anliegen.

Im 20. Jahrhundert wurden in Appenzell (1908), Mörschwil (1924), Gossau (1926) und Rheineck (1930) katholische Gymnasien errichtet, die in staatlicher oder freier Trägerschaft noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts Bestand hatten. Die Bischöfe Alois Scheiwiler und Joseph Meile waren entschiedene Förderer der christlichsozialen Bewegung; Scheiwiler war über die Grenzen seiner Diözese hinaus über Jahrzehnte auch Leitfigur des schweizerischen Katholizismus. 1932 führte er die erste Diözesansynode durch, deren Statuten der geistlichen Neuordnung des Bistums dienten. Ohne Illusionen gegenüber den Totalitarismen der Zeit verurteilte er 1938 als einziger Bischof der Schweiz klar den Antisemitismus und die nationalsozialistische Judenverfolgung. Während des Zweiten Weltkriegs unterstützte sein Nachfolger Meile – wie alle schweizerischen Bischöfe – vorbehaltlos die Neutralitäts- und restriktive Flüchtlingspolitik der Landesregierung. Nach dem Zweiten Weltkrieg gewannen die Missionen und die Entwicklungszusammenarbeit, ab den 1960er Jahren auch die Gastarbeiterseelsorge innerhalb der Diözese an Bedeutung. Die Neuausrichtung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) und der Synode 72 stellte das weitere kirchliche Leben auf eine neue Basis. Infolge des Priestermangels und neuer pastoraler Aufgaben wurde ab 1970 eine wachsende Zahl theologisch ausgebildeter Laien in den kirchlichen Dienst aufgenommen. Seit 1990 ist St. Gallen ständiger Sitz des Rats der Europäischen Bischofskonferenzen. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts prägten religiöse Transformationsprozesse und die schwieriger gewordene kirchliche Sozialisation das kirchliche Leben in St. Gallen wie überall in der Schweiz stark.

Konfessionelle Verhältnisse und Statistik

1847 besassen die Katholiken im konfessionell gemischten Kanton St. Gallen eine Mehrheit von rund 60%. Obwohl es in den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg und nach 1960 zu einer starken Zuwanderung katholischer Gastarbeiter und ihrer Familien vor allem aus Italien, Spanien und Portugal kam, blieb dieses Verhältnis bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts nahezu konstant (1950 55%, 1990 58%). Der Anteil der Katholiken an der Gesamtbevölkerung im Kanton St. Gallen lag 2000 bei 52% bei rasch wachsender konfessioneller und religiöser Durchmischung sowie einer steigenden Zahl kirchlich nicht gebundener Menschen. Drei Kirchen in der Diözese – Mogelsberg, Oberhelfenschwil und Thal – waren noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts Simultaneen.

Die Zahl der Katholiken der Diözese einschliesslich des Administrationsgebiets wuchs 1860-1990 von 124'798 auf 276'098 kontinuierlich auf mehr als das Doppelte an. 2000 lag sie bei 236'733. 1970-2008 ging die Zahl der in der Diözese tätigen Welt- und Ordenspriester von 264 auf 108 zurück. 2008 standen für die 142 Pfarreien der Diözese 64 Priester unter 65 Jahren zur Verfügung. Hinzu kamen 216 Laienseelsorger, davon 94 Frauen und 22 ständige Diakone. 13 Priester waren in der Spezialseelsorge tätig.

Quellen und Literatur

  • Archiv der Kath. Administration, St. Gallen
  • BiA St. Gallen
  • StASG
  • StiA St. Gallen
  • J. Meile, Hundert Jahre Diözese St. Gallen, 1947
  • HS I/2, 999-1063
  • Zwischen Kirche und Staat, redigiert von W. Vogler, 1988
  • Die Bf. des Bistums St. Gallen, hg. von J. Müller, 1996
  • F.X. Bischof, C. Dora, Ortskirche unterwegs, 1997
  • F.X. Bischof, «Verkündigung zwischen Réduit-Denken und Weltverantwortung», in Schweizer Katholizismus 1933-1945, hg. von V. Conzemius, 22003, 461-496
  • SGGesch. 5, 63, 78-81; 6, 187-206
  • F.X. Bischof, «Das Appenzellerland – Teil des Bistums St. Gallen», in AJb 131, 2004, 72-89
  • F.X. Bischof, «Bistum St. Gallen», in Die Bistümer der deutschsprachigen Länder von der Säkularisation bis zur Gegenwart, hg. von E. Gatz, 2005, 654-669
  • F.X. Bischof, «Von der Fürstabtei zum Bistum St. Gallen», in Fürstabtei St. Gallen: Untergang und Erbe 1805/2005, 2005, 91-98
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Franz Xaver Bischof: "St. Gallen (Diözese)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 12.01.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011404/2012-01-12/, konsultiert am 16.04.2024.