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Ammann

Vom frühen Mittelalter an Inhaber eines Amtes bzw. Dienstmann bei einem königlichen oder adeligen Herrn (lateinisch oft minister). Die Namensformen und Begriffsinhalte sind regional und zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich: Im Gebiet der Schweiz trieben Ammänner von der Mitte des 13. Jahrhunderts an im Auftrag der Grundherren Grundzinsen und andere Abgaben ein. In städtischen Verhältnissen sicherten sie den Marktfrieden oder beschirmten Klöster. In Vertretung der Landvögte übten sie zunehmend die niedere Gerichtsbarkeit aus. Sie konkurrierten zum Teil mit mächtig gewordenen Meiern und Celleraren, deren Ämter vielfach erblich wurden, teils fungierten sie als deren Stellvertreter.

Im Zuge der Kommunalisierung der Macht, insbesondere der Gerichtsbarkeit, wandelte sich die Funktion des meist einheimischen und damit in die Bevölkerung integrierten Ammanns: Im 13./14. Jahrhundert wurde er vom grundherrlichen Repräsentanten allmählich zum Vertreter der lokalen Organisationen, anfänglich in Wahrnehmung einer Doppelfunktion. Zugleich wurde die obrigkeitliche Einsetzung in relativ kurzer Zeit – und sowohl in städtischen wie auch in ländlichen Verhältnissen auf breiter Front – durch ein Wahl- oder Vorschlagsrecht der Rechtsunterworfenen abgelöst. Aus der vom Ammann geführten Gerichtsversammlung entwickelte sich in ländlichen Gebieten, insbesondere in Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Ob- und Nidwalden sowie in beiden Appenzell, die Landsgemeinde. Der Ammann wurde zum Landammann, in Städten zum Stadtammann, in Gemeinden und Tälern zum Gemeinde- bzw. Talammann, damit meist zum Vorsitzenden der Exekutivbehörde.

Quellen und Literatur

  • Idiotikon 4, 246-251
  • R. Durrer, «Die Einheit Unterwaldens», in JSG 35, 1910, 1-356
  • A.R. Benz, Der Landammann in den urschweiz. Demokratien, 1918
  • P. Blickle, «Friede und Verfassung», in Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft 1, 1990, 32 f.
Weblinks

Zitiervorschlag

Peter Steiner: "Ammann", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.07.2001. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010252/2001-07-10/, konsultiert am 28.03.2024.