de fr it

ZweiterVillmergerkrieg

Militärischer Konflikt zwischen den reformierten Orten Zürich, Bern, Genf und Neuenburg einerseits und den katholischen Orten Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Wallis und dem Fürstabt von St. Gallen andererseits. Der Zweite Villmergerkrieg wird auch Toggenburgerkrieg oder Zwölferkrieg genannt. Im Verlauf des Konflikts, der als überkonfessioneller Untertanenaufstand der Toggenburger gegen ihren Landesherrn begann, vermengten sich Rivalitäten um die Hegemonie in der Eidgenossenschaft, konfessionelle Spannungen und aussenpolitische Fragen. Der Krieg endete mit der Niederlage der Katholiken und dem am 11. August 1712 in Aarau abgeschlossenen Vierten Landfrieden (Landfriedensbünde).

Die Toggenburger Wirren

Flucht der Innerschweizer bei Villmergen am 25. Juli 1712. Öl auf Leinwand des Monogrammisten J.S., wohl Johann Franz Strickler, kurz nach 1712 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, LM-16809).
Flucht der Innerschweizer bei Villmergen am 25. Juli 1712. Öl auf Leinwand des Monogrammisten J.S., wohl Johann Franz Strickler, kurz nach 1712 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, LM-16809). […]

Die 1698 getroffene Entscheidung des St. Galler Fürstabts Leodegar Bürgisser, eine Strasse zwischen dem Boden- und dem Zürichsee (die sogenannte Hummelwaldstrasse von Wattwil über Ricken nach Uznach) bauen zu lassen, führte zu einer Verschärfung der seit Jahrzehnten schwelenden Konflikte zwischen dem Fürstabt und seinen mehrheitlich reformierten Toggenburger Untertanen. Unter dem Einfluss des katholischen Landweibels Josef Germann wehrte sich der Toggenburger Landrat aus rechtlichen und politischen Gründen gegen das Vorhaben, weshalb der Fürstabt strafrechtliche Schritte gegen den Landrat einleitete und den Landweibel 1701 einsperren liess. Ausserdem reaktivierte der Fürstabt seine Reichsstandschaft und schloss 1702 unter dem Protest der reformierten und katholischen Orte ein Schirmbündnis mit dem Kaiser, dem habsburgischen «Erbfeind» der Eidgenossen, ab. Der Landrat suchte Hilfe bei Glarus und Schwyz, die von 1436 an mit dem Toggenburg im Landrecht standen. Glarus brachte das Geschäft vor die eidgenössische Tagsatzung. Zürich – mit Luzern, Schwyz und Glarus Schirmort der Fürstabtei St. Gallen – und Bern drängten auf einen Kompromiss zwischen dem Fürstabt und dem Landrat und erliessen 1707 eine Übergangsregelung, die de facto die landesherrlichen Rechte auf den Landrat übertrug. Das Toggenburg konstituierte sich als Landsgemeindedemokratie und der Landrat führte noch im selben Jahr die Religionsfreiheit für die Reformierten ein. Schwyz wechselte nach der Hinrichtung des antiaristokratischen Josef Anton Stadlers, des wichtigsten Fürsprechers der Toggenburger in Schwyz, wieder auf die Seite des Fürstabts. Im Toggenburg nahmen die Spannungen zwischen dem Ober- und dem Unteramt, zwischen den Eliten und den Gemeinden, den Reformierten und Katholiken sowie zwischen Stadt und Land zu. 1708-1712 fanden unter Einbezug der ausländischen Gesandten diplomatische Verhandlungen statt. Dabei standen der Nuntius, der kaiserliche Gesandte und der französische Ambassador auf der Seite der Katholiken, der niederländische und der britische Gesandte auf der Seite der Reformierten. Einige katholische Gemeinden des Toggenburgs wandten sich ab 1711 wieder dem Fürstabt zu. Die reformierten Orte sahen in einer militärischen Sicherung des Toggenburgs die einzige Möglichkeit, ihre Interessen zu wahren und die Vormacht der katholischen Tagsatzungsmehrheit zu brechen, bevor der gleichzeitige Spanische Erbfolgekrieg abgeschlossen wurde. Damit war der Untertanenaufstand im Toggenburg zu einem konfessionellen Konflikt um die Hegemonie in der Schweiz geworden.

Der Krieg

Im April 1712 liess der Toggenburger Landrat die Klöster Magdenau und Neu St. Johann besetzen. Zürich und Bern unterstützten dieses Vorgehen und richteten am 13. April 1712 ein Manifest gegen den Fürstabt, worauf die fünf inneren Orte auf die Seite des Fürstabts traten. Neuenburg, Biel, die reformierten Gebiete des Fürstbistums Basel und Genf unterstützten die reformierten Orte, das Wallis die katholischen Orte. Basel, Schaffhausen, die Stadt St. Gallen, Freiburg, Solothurn, der Fürstbischof von Basel, Glarus und die beiden Appenzell verhielten sich neutral.

Am 26. April 1712 überquerten Berner Truppen bei Stilli die Aare und schlossen sich mit den Zürchern zusammen. Die reformierten Streitkräfte besetzten den Thurgau. Zürcher Truppen belagerten und beschossen Wil (SG), besetzten und plünderten das Kloster St. Gallen und sein Territorium. Am 21. Mai rückten Zürcher und Berner von Dietikon gegen Mellingen vor, gleichzeitig marschierten 7000 Berner von Lenzburg aus nach Mellingen und besetzten es am 22. Mai. In einem Gefecht bei Bremgarten (AG) am 26. Mai, der sogenannte Staudenschlacht, siegten die reformierten Streitkräfte. Baden und die Freien Ämter waren nun in der Hand Zürichs und Berns. Die seit Beginn der Auseinandersetzungen unter der Ägide der neutralen Orte betriebenen Friedensgespräche wurden intensiviert.

Am 18. Juli unterzeichneten in Aarau die Gesandten Zürichs, Berns, Luzerns und Uris einen neuen Landfrieden. Der Friedensschluss legte die Rechtsgleichheit der beiden Konfessionen in Religionsfragen fest und entzog den katholischen Orten die Herrschaftsrechte über Baden und die Unteren Freien Ämter, womit eine territoriale Verbindung zwischen Bern und Zürich hergestellt wurde. Unterwalden, Schwyz und Zug verwarfen den Friedensschluss in den Landsgemeinden. Luzern und Uri stimmten zuerst zu, wurden aber durch Unruhen gezwungen, die Waffen ebenfalls wieder aufzunehmen. Ein erster, in der Folgezeit publizistisch überhöhter Vorstoss katholischer Truppen bei Sins am 20. Juli führte zu einem Rückzug der Reformierten. Angriffe auf Zürcher Stellungen am 22. Juli verliefen erfolglos. Am 25. Juli kam es zum entscheidenden Treffen der Innerschweizer und Berner Truppen bei Villmergen, der mit dem Sieg der besser ausgerüsteten und ausgebildeten Berner endete. Die Schlacht forderte über 3000 Tote. Die siegreichen Truppen rückten nach Süden vor und besetzten und plünderten Luzerner und über den Brünig Unterwaldner Territorium. Ein Teil der Zürcher Truppen besetzte Rapperswil, ein anderer marschierte nach Zug und bedrohte Schwyz.

Der Friede von Aarau und die Folgen des Kriegs

Nach der militärischen Niederlage der inneren Orte wurden die Friedensverhandlungen in Aarau erneut aufgenommen. Das Vertragswerk, das am 11. August unterzeichnet wurde, verschärfte den Friedensschluss vom 18. Juli zuungunsten der katholischen Orte, weil es die Schirmrechte von Uri, Schwyz sowie Ob- und Nidwalden über Rapperswil auf Bern, Zürich und Glarus übertrug und Bern in die Mitregierung des Thurgaus, von Sargans, des Rheintals und der Oberen Freien Ämter aufnahm.

Der Vierte Landfrieden war ein Machtfrieden der Berner und Zürcher. Er erfüllte deren Forderungen und beendete die seit dem Zweiten Landfrieden von 1531 bestehende Vorherrschaft der katholischen Orte. An der Tagsatzung und in der Besetzung von Landvogteistellen in den gemeinen Herrschaften galt nun konfessionelle Parität. Als Schiedsgericht in konfessionellen Fragen wurde die paritätisch besetzte Landfriedliche Kommission eingerichtet. Die katholischen Orte vergassen aber die erzwungene Abtretung von Herrschaftsrechten – ein Bruch alten Herkommens – bis zum Ende der Alten Eidgenossenschaft nicht und verlangten wiederholt, aber vergeblich die Restitution. Sie weigerten sich, weiterhin ins verloren gegangene Baden an die Tagsatzung zu gehen, so dass der Tagsatzungsort 1713 nach Frauenfeld verlegt wurde. 1715 sahen sich die katholischen Orte zur Wahrung ihrer Sicherheitsinteressen zum Abschluss eines Bündnisses mit Frankreich veranlasst, das die Unterstützung des französischen Königs bei innereidgenössischen Konflikten vorsah (Trücklibund). Im Frieden von Baden 1718 wurde die Fürstabtei St. Gallen restituiert und das Toggenburg kehrte unter die fürstäbtische Herrschaft zurück. Trotz Verbitterung in den inneren Orten flaute der Konfessionalismus nach dem Zweiten Villmergerkrieg ab, dies dank der Parität der allgemein gewährten Religionsfreiheit, die auch für die Katholiken in den nunmehr von reformierten Orten beherrschten gemeinen Herrschaften galt.

Quellen und Literatur

  • 1712: Zeitgenöss. Qu. zum Zweiten Villmerger- oder Toggenburgerkrieg, hg. von H. Luginbühl et al., 2011
  • M. Merki-Vollenwyder, Unruhige Untertanen, 1995
  • B. Z'Graggen, Tyrannenmord im Toggenburg, 1999
  • T. Lau, "Stiefbrüder": Nation und Konfession in der Schweiz und in Europa (1656-1712), 2008
  • A.-M. Dubler, «Der Zweite Villmergerkrieg von 1712», in Unsere Heimat 79, 2012, 7-101
Weblinks

Zitiervorschlag

Thomas Lau: "Villmergerkrieg, Zweiter", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.02.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008911/2013-02-28/, konsultiert am 28.03.2024.