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Ordnungsdienst

Der militärische Ordnungsdienst bezeichnet den Einsatz der Armee zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. Da es sich dabei primär um eine Aufgabe der Polizei handelt, wird die Truppe nur aufgeboten, wenn die polizeilichen Mittel nicht ausreichen und die zivilen Behörden um Unterstützung bitten. Ordnungsdienst ist immer Aktivdienst.

Bereits in der alten Eidgenossenschaft bestanden gegenseitige Garantien zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung. In der Helvetischen Republik war dies eine explizite Aufgabe des Zentralstaats. Während der Mediation kehrte man zur – freilich systematisierten – Ordnung der alten Eidgenossenschaft zurück. Die Bundesverfassung (BV) von 1848 definierte die Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern als Zweck und Aufgabe des Bundes. Gemäss dem Prinzip der Subsidiarität oblag die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung jedoch in erster Linie den Kantonen. Diese verfügten dazu über ihre Polizeikräfte und kantonale Truppen. Das Instrument des Bundes war die eidgenössische Intervention (Bundesinterventionen) mittels der Entsendung von Truppen, wodurch die Souveränität des betroffenen Kantons temporär aufgehoben wurde. Der Einsatz von Bundestruppen im Kanton Neuenburg 1856 gegen den Aufstand der Royalisten war die erste Intervention. Die BV von 1874 bewahrte die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen betreffend die Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, wobei die eidgenössische Intervention das Instrument des Bundes blieb.

Die Schweizer Armee wurde im 19. und 20. Jahrhundert mehrmals für den Ordnungsdienst eingesetzt oder bereitgestellt (Pikett). In den meisten der erfolgten oder vorbereiteten Fälle wurden aber weder kantonale Truppen aufgeboten noch die eidgenössische Intervention angewandt. Hingegen stellte der Bundesrat dem von Unruhen betroffenen Kanton Truppen zur Verfügung, etwa aus Rekruten-, Unteroffiziers- und Offiziersschulen oder aus Wiederholungskursen. Auf diese Weise blieb dem Kanton ein zeitaufwendiges, kostspieliges und politisch sensibles Aufgebot eigener Einheiten erspart, während der Bund seinerseits auf die schwerfällige Bundesintervention verzichten konnte. Die bekanntesten Ordnungsdienste sind jene während des Landesstreiks 1918 in Zürich und der Genfer Unruhen 1932, bei denen 13 Personen ums Leben kamen, als die Soldaten das Feuer auf die Demonstranten eröffneten. 1874-1914 wurde die Armee insgesamt 21-mal für den Ordnungsdienst aufgeboten und dreimal auf Pikett gestellt, 1914-1949, in der intensivsten Phase, waren es gar 33 Ordnungs- und zehn Pikettdienste. 1953 waren Truppen in Saxon, 1964 in Lausanne (Expo 64) und 1968 im Kanton Jura auf Pikett. Nach dem Terroranschlag der Volksfront für die Befreiung Palästinas 1969 bewachten Einheiten der Armee die Flughäfen von Kloten und Genf-Cointrin. Diese Praxis schlug sich im Militärgesetz von 1995 nieder, das neben dem Aktiv- und Ausbildungsdienst neu den Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden einführte. Da die Armee bloss zur Entlastung der Polizei in Sicherungsaufgaben eingesetzt werden soll, besteht der eigentliche militärische Ordnungsdienst nur noch als eine theoretische Möglichkeit. Die BV von 1999 änderte nichts an der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bezüglich der inneren Sicherheit (Artikel 52), aber mit der Modifizierung des Militärgesetzes von 2002 verzichteten die Kantone auf ihr Recht, kantonale Truppen aufzubieten.

Der Ordnungsdienst, der vor allem bei sozialen Unruhen im Zusammenhang mit der Arbeiterbewegung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zum Zug kam, wird kontrovers beurteilt. Während die einen in ihm ein Instrument zur Wahrung bürgerlicher Interessen und einen Missbrauch der Armee als Repressionsmittel sehen, betrachten die anderen ihn als legitimen Schritt des Rechtsstaats zur Durchsetzung der verfassungsmässigen Ordnung.

Quellen und Literatur

  • E. Hirzel, Der Ordnungsdienstauftrag der schweiz. Armee, 1974
  • R. Zeller, Ruhe und Ordnung in der Schweiz, 1990
  • H. de Weck, «Aspects du maintien de l'ordre par l'Armée (1830-1970)», in Beitr. zur Forschung: Schweiz. Vereinigung für Militärgesch. und Militärwissenschaft, 1997, 67-106
  • M. Wiegandt, Der Einsatz der Armee, 1999, 78-139
  • P. Conca-Pulli, Soldats au service de l'ordre public, 2003
Weblinks

Zitiervorschlag

Pälvi Pulli: "Ordnungsdienst", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 12.11.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008686/2012-11-12/, konsultiert am 17.04.2024.