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Tägermoos

Güterbezirk oder Gemarkung im Besitz der Stadt Konstanz von knapp 155 ha auf schweizerischen Staatsgebiet (Gemeinde Tägerwilen) und grenzt an Konstanz sowie Kreuzlingen.

Das Tägermoos gehörte ursprünglich zur Bischöfshöri und kam vermutlich als Schenkung an das Konstanzer Kloster St. Jakob im Paradies. 1293 kaufte die Stadt Konstanz dem Kloster die Weiden im Tägermoos ab und nutzte diese bis um 1800 als Allmend. 1384-1798 befand sich im Tägermoos auch eine städtische Richtstätte. Es bildete 1471-1798 einen Teil der Vogtei Eggen und lag in den Händen der Stadt Konstanz. In der Helvetik wurde das Tägermoos staatsrechtlich der Schweiz zugeteilt. Konstanz verzichtete nicht förmlich auf das Niedergericht und liess das privatisierte Land um 1800 für den Gartenbau in Parzellen aufteilen. Die Konflikte beendete 1831 der zwischen dem Grossherzogtum Baden und dem Kanton Thurgau abgeschlossene Staatsvertrag; seither hat Konstanz im Tägermoos de jure den Status einer thurgauischen Gemeinde. Konstanz verwaltet unter anderem die Flurpolizei nach dem thurgauischen, Handänderungen nach dem deutschen Gesetz. Zudem ist Konstanz für die Vermessung und das Katasterwesen zuständig. Jüngere Kommunalaufgaben übt die Gemeinde Tägerwilen aus. Seit 2006 wird ein neuer Staatsvertrag verhandelt.

Quellen und Literatur

  • A. Leutenegger, «Das Tägermoos», in ThBeitr. 69, 1932, 1-117
  • R. Klett, «Ein Kuriosum feiert Jubiläum», in Konstanzer Alm. 52, 2006, 9 f.
  • Kdm TG 7, 2009, 35, 40, 76

Zitiervorschlag

Erich Trösch: "Tägermoos", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 03.12.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008174/2013-12-03/, konsultiert am 28.03.2024.