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Alte LandschaftFR

Alte Landschaft vor 1798
Alte Landschaft vor 1798 […]

Ältestes Territorium der Stadt Freiburg, ihr natürliches Hinterland beidseits der Saane und der Sprachgrenze, worüber die Stadtgemeinde vom 13.-15. Jahrhundert allmählich die politische Herrschaft erlangte. Die Bezeichnung Alte Landschaft (französisch Anciennes Terres) erscheint erstmals 1549 zur Unterscheidung von den unterdessen erworbenen Vogteien. Weitere Benennungen sind: «die 24 Pfarreien», «immediate Botmässigkeit». Letztere drückt die unmittelbare Unterstellung unter die Stadtbehörden aus, ohne Zwischeninstanz eines Vogtes. Auf kirchlicher Ebene entsprach die Alte Landschaft dem nach der Stadtgründung errichteten Dekanat Freiburg. Auch wirtschaftlich waren die Stadt als Marktzentrum und die Landschaft eng miteinander verflochten. Bei der Territorialbildung blieb das Instrument der Aufnahme bäuerlicher Ausbürger im Gegensatz zu Bern von beschränkter Bedeutung, wichtiger war der Erwerb von Lehen durch Stadtbürger, besonders aus thiersteinischem Besitz (erstes Verzeichnis 1363). Mit dem Kauf der thiersteinischen Lehen durch die Stadt 1442, der Eingliederung von Dörfern der Vogtei Hauterive 1452 und der Festsetzung der Landmark gegenüber Bern 1467 wurde die Ausbildung der Alten Landschaft abgeschlossen.

Sie umfasste das Gebiet zwischen der Sense und dem Bach von Macconnens, Münchenwiler und dem Tütschbach bei Plaffeien. Die Alte Landschaft erlangte bis zu ihrem Ende 1798 weder den Status einer organisierten Körperschaft noch Vertretungsrechte (Nachfolgeinstitution: Bezirk Freiburg). Sie war vor 1404 an die drei, danach vier Stadtquartiere angegliedert und in vier Panner eingeteilt: Au- und Burgpanner östlich, Spital- und Neustadtpanner westlich der Saane. Die städtischen Venner hatten über die Wehrorganisation hinaus obrigkeitliche Funktionen inne. Neben dem allgemeinen Land- und Lehensrecht besass das Stadtrecht Geltung. In den Pfarreien, die in Wahlbezirke (sogenannte Schrote) unterteilt waren, bestanden Dorfgerichte; die hohe Gerichtsbarkeit lag beim Stadtherrn bzw. bei der Stadt. Im Ancien Régime errichtete das städtische Patriziat zahlreiche Landsitze in der Alten Landschaft, deren Bevölkerung die patrizische Regierung bis zu deren Ende stützte.

Quellen und Literatur

  • P. de Zurich, «Les "anciennes terres" de Fribourg», in NEF 75, 1942, 22-31
  • P. Boschung, «Die Alte Landschaft Freiburg», in Beitr. zur Heimatkunde des Sensebez. 52, 1982/83, 253-294
Kurzinformationen
Endonyme/Exonyme
Alte Landschaft (Deutsch)
Anciennes Terres (Französisch)

Zitiervorschlag

Ernst Tremp: "Alte Landschaft (FR)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 17.05.2001. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008158/2001-05-17/, konsultiert am 16.04.2024.