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Flugplätze

Flugplätze sind Gelände mit Landebahnen zum Starten und Landen der Luftfahrzeuge sowie mit Anlagen zur Abwicklung des zivilen (Luftfahrt) und militärischen Flugbetriebs (Luftwaffe).

Den sporadischen Schaufliegen der Flugpioniere genügten die Grasflächen stadtnaher Allmenden. Dort entstanden 1910 erste Flugplätze, unter anderem Dübendorf, Bern (Beundenfeld) und die Luftschiffstation Luzern. Das Gros der heutigen zivilen Flugplätze des Mittellandes kam erst in der Zwischenkriegszeit auf, vor allem in den 1930er Jahren mit den ersten Linien- und Postflügen ins In- und Ausland. Ihre Anlage, ob auf Initiative von flugbegeisterten Privaten, Aero-Clubs oder Gemeinden, erforderte grosse Flächen unkultivierten Landes (Allmenden, Moose, Riede) möglichst nahe der Städte. Sumpfiger Baugrund und Lagen zwischen Hügeln waren für die anfänglich kurzen Graspisten und leichten Flugzeuge kein Hindernis, erzwangen aber später die Verlegung aus Platzgründen (z.B. 1948 von Dübendorf nach Kloten) und kostspieligen Pistenbau (Zürich-Kloten) oder behinderten den Ausbau überhaupt (Bern-Belp).

Unter dem Eindruck des kriegsbedingten Aufschwungs der Luftfahrt begann noch während des Zweiten Weltkriegs der Wettlauf unter den Städten Genf, Basel, Bern und Zürich um den Anschluss an den erwarteten internationalen Flugverkehr (Verkehr). Gleich nach Kriegsende setzte der Ausbau der Flugplätze unter Hochdruck ein, 1946 in Genf-Cointrin (erster Flughafen 1920), dann ― zusätzlich je mit einer Standortverlegung verbunden ― in Basel-Mulhouse (1946 ins Elsass verlegt, 1949 Staatsvertrag mit Frankreich) und in Zürich (1948). Die Bundesstadt Bern klärte verschiedene Standorte für den Bau eines nahen interkontinentalen Flughafens ab. Als aber alle Projekte an örtlichen Widerständen scheiterten, wurde der seit 1929 bestehende Flugplatz Bern-Belp erweitert.

Plakat von Edi Hauri für die kantonale Abstimmung vom 26. Juni 1960 (Plakatsammlung der Schule für Gestaltung Basel, Münchenstein).
Plakat von Edi Hauri für die kantonale Abstimmung vom 26. Juni 1960 (Plakatsammlung der Schule für Gestaltung Basel, Münchenstein). […]

Der rasche Ausbau weiterer Flugplätze führte zur Aufgabenteilung und zur Definition ihrer rechtlichen Stellung im gesamtschweizerischen Kontext. Das erste Konzept des Bundes (1945) hatte keinen Zentralflughafen, sondern die dezentrale Versorgung der Schweiz durch vier Grossflughäfen vorgesehen. Realisiert wurden schliesslich deren drei: Zürich, Basel-Mulhouse und Genf-Cointrin stehen im Rang von Landesflughäfen mit (inter-)kontinentalem Linienverkehr bei deutlicher Dominanz des Flughafens Zürich. Im Unterschied dazu dienen die Regionalflughäfen Altenrhein, Bern-Belp, Birrfeld (Gemeinde Lupfig), Ecuvillens (Gemeinde Hauterive FR), Grenchen, Lausanne-la Blécherette (1911), Les Eplatures (Gemeinde La Chaux-de-Fonds, 1916), Lugano-Agno, Samedan und Sitten dem Anschluss der Regionen an den internationalen Luftverkehr. Sie sind zudem regionale Stützpunkte für den Geschäftsreiseverkehr, für Tourismus und Flugsport sowie für die Aus- und Weiterbildung in Berufen der Luftfahrt. Insbesondere Bern-Belp und Lugano, in geringerem Ausmass auch Altenrhein und Sitten, sind Linienflügen des Regionalluftverkehrs geöffnet. Den 36 Flugfeldern ohne öffentlichen Luftverkehr gehören die allgemeine Luftfahrt, Flugausbildung, Flugsport und Flugtouristik. Ausschliesslich dem Helikopterverkehr vorbehalten sind die 24 Heliports. Die Flughäfen (Airports) sind vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation konzessioniert. Es gilt ein Zulassungszwang. Die Flugfelder (ohne Zulassungszwang) benötigen eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.

Die Flugplätze verteilen sich ungefähr hälftig auf das Flachland (Mittelland, Talebenen) und auf höher gelegene Regionen im Jura und vor allem im Voralpen- und Alpenraum, wo Heliports und Militär-Flugplätze dominieren. Einzelne «Winterflugplätze» (z.B. St. Moritz) dienen vor allem dem Tourismus. Keine Flugplätze im herkömmlichen Sinn sind die auf maximal 48 begrenzten Gebirgslandeplätze auf Firnen und Graten (u.a. Jungfraujoch) für Flugausbildung und Personenbeförderung zu touristischen Zwecken.

2001 verfügte die Schweiz für die Zivilluftfahrt über ein Netz an Flugplätzen, dessen Dichte jenem anderer Industriestaaten Westeuropas vergleichbar ist. Insgesamt existierten 86 Flugplätze, davon drei Militärflugplätze mit ziviler Mitbenützung und acht ehemalige Militärflugplätze mit ziviler Nutzung.

Quellen und Literatur

  • Ber. über die schweiz. Luftfahrtpolitik, 1980
  • Encycl.GE 3, 190-194
  • Encycl.VD 11, 237-240
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Flugplätze", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.12.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007969/2005-12-08/, konsultiert am 28.03.2024.