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Fähren

Fähren sind Wasserfahrzeuge zum Transport von Personen, Gütern und Landfahrzeugen von Ufer zu Ufer. Der Begriff «Fahr» (mittelhochdeutsch var) bezeichnete ursprünglich sowohl den Flussübergang als auch das Fährschiff. Im Mittelalter entstanden Fähren vielfach an Orten, wo der Verkehr Flüsse überqueren musste. Hier wurden Fähren, ursprünglich frei schwimmend, von Ufer zu Ufer gerudert, später als Pendel- und vor allem Seilfähren, schief gestellt, von der Strömung getrieben. Hauptfähren waren grossflächige Flosse (Boote) für Vieh und Fuhrwerke, Nebenfähren Weidlinge für Personen und zweirädrige Karren (Transportgewerbe).

Das Schloss Reichenbach (Gemeinde Zollikofen) an der Aare. Anonymer Stich, um 1800 (Museum für Kommunikation, Bern).
Das Schloss Reichenbach (Gemeinde Zollikofen) an der Aare. Anonymer Stich, um 1800 (Museum für Kommunikation, Bern). […]

Fährrechte galten in einem bestimmten Flussabschnitt als ausschliessliches Recht, Leute und Waren gegen Entgelt oder unentgeltlich überzusetzen. Einzelne Fähren an schiffbaren Flüssen (Wasserwege) genossen besonderen Rechtsschutz; sie boten Verfolgten für die Dauer der Überfahrt Asyl. Im Mittelalter waren Fährrechte Regalien in der Hand örtlicher Grundherren, jene der schiffbaren Flüsse (Rhein, Aare) zum Teil königliche Regalien und Reichslehen (z.B. Döttingen). Fähren wurden als (Erb-)Lehen oder Privileg an Private oder Gemeinde übertragen, die sie an Fährleute (Fehren) weiterverliehen. Fährleute (Einzelpersonen, Genossenschaften) übernahmen Fährlehen auch selbst. Auf bestimmte Flussstrecken radiziert, konnten diese wie Grundstücke vererbt, verpfändet und verkauft werden.

Die Fährleute waren für den gewerbsmässigen Betrieb und die Instandhaltung der Fähren auf eigene Rechnung zuständig. Das Fährgeld bot ein saisonal und konjunkturell schwankendes Teileinkommen. Vom 17. Jahrhundert an unterstanden sie wie Schiffer der Aufsicht von Landesobrigkeiten und hatten sich an obrigkeitliche Fährordnungen und tarifierte Fahrpreise (früher oft Zoll genannt) zu halten. In Zeiten von Krieg und Seuchen sperrte man Fähren.

Mit wachsendem Strassenverkehr wurden Fähren durch Brücken ersetzt. Erste entstanden im 13. Jahrhundert (z.B. Rheinbrücke Basel), die Mehrzahl im 19. und 20. Jahrhundert. Heute dienen Personenfähren im Saison- (z.B. Aarefähren in Bern) oder Ganzjahresbetrieb (z.B. Rheinfähren in Basel) dem Pendler- und Ausflugsverkehr. Auf Seen an Transitrouten (u.a. Vierwaldstättersee) besorgten ab dem 16. Jahrhundert öffentliche Marktschiffe (Segel-Nauen) den regelmässigen Fährbetrieb für Personen, Güter und Vieh. Sie wurden im 19. Jahrhundert durch Dampfschiffe ersetzt (Schifffahrt). 1869 nahm die dampfbetriebene Bodenseefähre Romanshorn-Friedrichshafen als erstes Trajektschiff den Transport von Eisenbahnwagons (bis 1976) auf. Später beförderte sie auch Autos. Betreiber waren ab 1902 die Schweizerischen Bundesbahnen, ab 1996 die Schweizerische Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft SBS AG. Im 20. Jahrhundert kamen motorisierte Fähren auf Flüssen (z.B. Kaiseraugst-Herten, Baden-Württemberg) und Autofähren über den Vierwaldstätter- (Beckenried-Gersau, 1930; saisonal) und den Zürichsee (Horgen-Meilen, 1933) für den Berufs- und Ausflugsverkehr hinzu.

Quellen und Literatur

  • HRG 1, 1042-1045
  • M. Baumann, Stilli, 1977 (21996)
Weblinks

Zitiervorschlag

Max Baumann: "Fähren", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.03.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007957/2015-03-05/, konsultiert am 28.03.2024.