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NeunkirchVogtei

1525 verkaufte der Bischof von Konstanz der Stadt Schaffhausen das Städtchen Neunkirch, das von nun an mit Hallau und Grafenhausen eine Vogtei bildete. 1530 trat Schaffhausen seine Rechte in Grafenhausen aus dem Besitz des aufgehobenen Klosters Allerheiligen im Tausch an die Grafen von Lupfen ab. 1559 umfasste die Obervogtei neben Neunkirch (mit Ergoltingen), Hallau und Oberhallau die Dörfer Gächlingen, Siblingen, Trasadingen und Wilchingen sowie die Höfe Haslach, Wunderklingen und Wetzenhofen. Als letztes Dorf gelangte 1580 Osterfingen (mit dem Hof Rossberg) an die Obervogtei, die 1659 zu einer Landvogtei erhoben wurde. 1798 wurde diese zusammen mit den anderen Obervogteien der Schaffhauser Landschaft aufgelöst. Der Landvogt residierte im Schloss von Neunkirch und bekleidete sein Amt drei, später sechs Jahre. Nach der Verfassungsrevision von 1688 wurde es durch Losentscheid vergeben. Davor hatte der Kleine Rat von Schaffhausen den Amtsinhaber bestimmt. Der Vogt sprach Recht (niedere Gerichtsbarkeit), übte die oberste Polizeigewalt aus und verwaltete die städtische Domäne. Ihm wurden ab 1526 zwei Oberverordnete oder Oberherren zur Seite gestellt. In späterer Zeit waren stets die beiden Bürgermeister von Schaffhausen Oberherren der Vogtei.

Quellen und Literatur

  • C.A. Bächtold, Wie die Stadt Schaffhausen ihre Landschaft erwarb, 1901
  • K. Bächtold, Beiträge zur Verwaltung des Stadtstaates Schaffhausen von der Reformation bis zur Revolution, 1947

Zitiervorschlag

Ulf Wendler: "Neunkirch (Vogtei)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 01.11.2019. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007548/2019-11-01/, konsultiert am 28.03.2024.