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WikonVogtei

Bis 1798 bestehende Luzerner Herrschaft. Sie umfasste die Twinge Wikon und, als Exklave, Roggliswil, das vor ca. 1303 von den Herren von Büttikon erworben und Wikon angegliedert worden war. Wikon bildete eine eigenständige Adelsherrschaft im Besitz der Grafen von Frohburg, Neuenburg-Nidau, Thierstein, Falkenstein und Kyburg. Wichtigste Lehensträger waren die von Büttikon. Obwohl Luzern die Grafschaft Willisau, von der Wikon abhing, 1407 und 1415 übernahm, konnten die Herren von Büttikon mit Berner Unterstützung bis zur bernisch-luzernischen Grenzbereinigung 1470 ihre Rechte behaupten. 1415-1416 war Wikon für Bern offenes Haus. Luzern besetzte 1444 die Feste Wikon, trat 1472 als Lehensherr auf und erwarb 1476 das Lehen von Thüring von Büttikon. Es wandelte Wikon in eine Vogtei um und baute den Festungskomplex zum Amtssitz aus. Wikon unterstand dem hohen Gericht des Amts Willisau. Es wurde als einzige Luzerner Herrschaft lehensweise Grossräten überlassen, die hier als sogenannte Schlossvögte residierten. In den Kappeler- und Villmergerkriegen war Wikon eine Grenzfeste. Die engen Verzahnungen der Rechte von Berner und Luzerner Gemeinden und Bürgern (Zehnten, Holz, Wasserhoheitsrechte Wikons bis Langnau bei Reiden und Brittnau) führten immer wieder zu grenzübergreifenden Verträgen und Bereinigungen.

Quellen und Literatur

  • F. Glauser, J.J. Siegrist, Luzerner Pfarreien und Landvogteien, 1977

Zitiervorschlag

Waltraud Hörsch: "Wikon (Vogtei)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 13.02.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007514/2013-02-13/, konsultiert am 28.03.2024.